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Die Obwaldner Steuerstrategie ist ein Erfolg

Die Obwaldner Steuerstrategie wird schon bald volljährig. Sie wurde vor 16 Jahren mit dem Ziel eingeführt, ein attraktiver Standort zu werden. Die Steuerstrategie ist ein dynamischer Prozess, welcher laufend weiterentwickelt werden muss. Die neuesten Massnahmen betrafen die Aufhebung der Erbschafts- und Schenkungssteuern sowie die Reduzierung der Kapitalsteuer bei den juristischen Personen. Beide Massnahmen haben viel dazu beigetragen, dass der Kanton Obwalden nach wie vor ein attraktiver Standort ist. Es resultierten interessante Ansiedlungen.

Die Steuerstrategie hat vor allem zum Ziel, finanzstarke Personen im Kanton Obwalden anzusiedeln und gleichzeitig steuerlich motivierte Abgänge zu verhindern. Diese beiden Ziele wurden erreicht, zum Wohle der gesamten Bevölkerung. Denn dadurch konnte die Steuerbelastung im Verlauf der Jahre auch für untere und mittlere Einkommen gesenkt werden. Es braucht aber jedes Jahr von neuem einen Effort der Standort Promotion in Obwalden, wie auch der kantonalen Verwaltung, damit diese Ziele weiterhin erreicht werden können.

Der Kanton Obwalden verfügt mit der Steuerstrategie über eine gute Ausgangslage, um den künftigen Herausforderungen zu begegnen. So stellt die OECD neue Rahmenbedingungen für internationale Unternehmen auf, welche auch das Schweizer Unternehmenssteuerrecht betreffen werden. Damit der Steuerstandort Schweiz attraktiv bleibt, müssen in kürzester Zeit Steuergesetze angepasst werden. Wichtig ist, dass der Kanton Obwalden seine Gesetze möglichst rasch an die neuen Gegebenheiten anpasst. Damit haben die betroffenen Obwaldner Unternehmen Sicherheit und Wegzüge können verhindert werden.

«Die Steuerbelastung konnte im Verlauf der Jahre
auch für untere und mittlere Einkommen gesenkt werden.»

Aber auch im Bereich der Einkommens- und Vermögenssteuern sind wir gefordert. Der Nachtrag zum Schätzungs- und Grundpfandgesetz wird am 1. Januar 2025 in Kraft treten. Vorgängig sind die für die Steuern massgeblichen Steuerwerte und Eigenmietwerte mittels eines Prozentsatzes neu festzulegen. Auf Bundesebene wird die Abschaffung des Eigenmietwerts und die Einführung einer Individualbesteuerung diskutiert. Falls die Massnahmen umgesetzt würden, muss die kantonale Gesetzgebung ebenfalls angepasst werden. Allfällige Steuerausfälle müssen im Rahmen des Gesamtbudgets diskutiert werden.

Welche Herausforderungen auch kommen; wir müssen mit weiteren Schritten im Sinne der Steuerstrategie reagieren. Damit wir ein attraktiver Schweizer Standort bleiben, müssen wir weiterhin innovativ und mutig handeln.
Bei einer Wahl in den Kantonsrat werde ich mich mit Überzeugung dafür einsetzen.

Marianne Nufer, dipl. Steuerexpertin, LL.M., EMBA

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