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Regierungsrätliche Energiepolitik gegen den Willen des Stimmvolks?

Interpellation gemäss Art. 58 Kantonsratsgesetz

Ausgangslage und Feststellungen

Am Abstimmungssonntag vom 18. Juni 2023 wurden im Kanton Obwalden das sogenannte Klimagesetz und die Verlängerung des Covid-19-Gesetzes abgelehnt. Dies im Gegensatz zum nationalen Ergebnis, wo beide Vorlagen angenommen worden sind.

Somit hat das Obwaldner Stimmvolk nun alle drei eidgenössischen Energie- bzw. Klimavorlagen der jüngeren Vergangenheit an der Urne verworfen: Das Energiegesetz («Energiestrategie 2050») von Alt-Bundesrätin Leuthard im Mai 2017, das CO2-Gesetz von Alt-Bundesrätin Sommaruga im Juni 2021 und nun das Klimagesetz von Bundesrat Rösti. Zudem wurde die kantonale Klimainitiative der links-grünen politischen Parteien im März 2023 besonders wuchtig verworfen.

Diese vierfache, klare Ablehnung kann nicht als Zufallsvotum gewertet werden. Von der Obwaldner Regierung und unseren Vertretern in Bern ist dieser unmissverständliche Volkswille zu einer vernünftigen und unideologischen Energiepolitik zu würdigen und in der Exekutivpolitik unverfälscht einzubinden. Insbesondere an Konferenzen der Kantonsregierungen ist eine kritische Haltung vehement einzubringen, anstatt stets traute Einstimmigkeit unter den Kantonen anzustreben. In der Regierung gilt ein Kollegialitätsprinzip. Ein Loyalitätsprinzip gegenüber kantonalen Volksentscheiden wird bedauerlicherweise nicht angewendet. Es ist unhaltbar, als Regierung eine von mehreren Volksentscheiden abweichende Haltung nach aussen zu vertreten.

 Fragen an den Regierungsrat

Die genannten Vorkommnisse veranlassen die Unterzeichner, den Regierungsrat um die Beantwortung folgender Fragen zu bitten:

  1. Wie beurteilt der Regierungsrat den Umstand, dass das Obwaldner Volk seit 2017 in drei eidgenössischen Vorlagen nicht der Abstimmungsempfehlung der Obwaldner Regierung gefolgt ist?
  2. Im Abstimmungskampf wurde von der Befürworterseite vehement bekräftigt, dass es keine neuen Verbote geben werde. Nun hat der Bundesrat – keine zwei Wochen nach der Abstimmung – bereits beschlossen, dass er analog zur EU bis 2035 ein Verbot für neue Benzin- und Dieselautos in der Schweiz einführen will (Obwaldner Zeitung vom 28.06.2023). Wie will der Regierungsrat der Diskrepanz zwischen nationaler Verbotspolitik mittels «Salamitaktik» und der klar kritischen Haltung der Obwaldner Bevölkerung begegnen?
  3. Nach der Parolenfassung in der Regierung durfte Regierungsrat Josef Hess auf der Befürworterseite Inserate schalten und hat in seinem Kanton klar keine Mehrheit erreicht. Regierungsrat Daniel Wyler als Gegner der Vorlage wurde demgegenüber eine öffentliche Nein-Stellungnahme verwehrt. Weshalb wird diese Praxis so gehandhabt, auch wenn es sich nicht um kantonale Vorlagen handelt?
  4. Teilt die Regierung die Sicht der SVP, dass diese klar kritische Obwaldner Haltung im Sinne eines «Loyalitätsprinzips» zur politischen Volksmehrheit im Kanton von Exekutive und Verwaltung zukünftig befolgt und nach aussen vertreten werden muss?
  5. Im Kanton Wallis können Staatsräte (Kantonsregierung) die unterschiedlichen Haltungen zu eidgenössischen Vorlagen individuell und öffentlich vertreten, wenn es sich um keine kantonalen Regierungsgeschäft handelt. Weshalb wird dieses Modell in Obwalden nicht angewendet? Ist der Regierungsrat bereit, die Praxis im Sinne der Demokratie anzupassen?

Die Interpellanten bedanken sich für eine schlüssige Beantwortung ihrer Fragen.

Sarnen, den 30. Juni 2023.

Die Erstunterzeichner

Kantonsrat Peter Seiler, Sarnen
Kantonsrat Gregor Rohrer, Sachseln

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