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Kanton erzürnt Umweltverbände


Leserbrief vom 21. August 2015 


Das Sonderrecht der Verbandsbeschwerde stammt aus den 60er Jahren und ist im Umweltschutzgesetz (USG) und im Natur- und Heimatschutzgesetz (NHG) verankert. In den Anfangszeiten des Umweltschutzes erachtete man das Verbandsbeschwerderecht als sinnvolles und adäquates Instrument: Man wollte dem Umstand Rechnung tragen, dass sich Natur und Umwelt nicht selber schützen können.

Heute trifft dies nicht mehr zu: Die schweizerischen Umweltschutzgesetze sind beispielhaft. Die Raumplanungs- und Baugesetze nehmen auf die Bedürfnisse von Natur und Landschaft Rücksicht. Und die Behörden behandeln entsprechende Gesuche mit Fachkompetenz und mit hoher Sensibilität.

  • Das Verbandsbeschwerderecht ist rechtlich problematisch. Unbeteiligte Dritte können mittels Beschwerde die Realisierung von Bauprojekten total blockieren. Das stellt einen massiven Eingriff in die Eigentumsfreiheit der Betroffenen dar. Anders als bei der Beschwerde durch Nachbarn, die durch ihre Nähe zum geplanten Bauprojekt meistens in eigenen Rechten betroffen sind, ist ein Verband nie selber betroffen. Dies eröffnet ein hohes Missbrauchspotential.
  • Immer öfter wird das Verbandsbeschwerderecht von Verbänden für politische Zwecke missbraucht. Mit unsinnigen Rekursen werden wichtige Bauprojekte auf bürokratischem Weg blockiert, verzögert und oder sogar ganz verhindert.
  • Besonders störend ist, dass via Verbandsbeschwerderecht demokratische Entscheide ausgehebelt werden können. Dürfen wir tolerieren, dass linke Verbände immer öfter demokratische Entscheide unterlaufen?

Marcus Wälti-Steudler, Sarnen

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