Flyer der Sarner Industrie- und Gewerbebetriebe über den Hochwasserschutz
Leserbrief vom 13. September 2010
Am 26. September wird nicht über eine Variante entschieden. Bei dieser Abstimmung geht es einzig darum, die Stollenvarianten Ost und West auf den gleichen Planungsstand wie die Variante Tieferlegung und Verbreiterung zu bringen. Einzig die Möglichkeit der Kostenermittlung aller Varianten bringt dem Bürger die grösstmögliche Transparenz, beim Behördenreferendum in einer nachfolgenden Abstimmung seine für ihn richtige Variante wählen zu können.
Die Richtlinien des Bundes zur Unterstützung des Projektes Hochwasser sind streng, die Latten hoch. Nur unter deren strikten Einhaltung zahlt der Bund die nötigen Unterstützungen. Zu deren Einhaltung muss die Stollenvariante mit allen Auflagen entsprechend neu dimensioniert und berechnet werden. Sollte die Initiative der IG angenommen werden, heisst dies nicht, dass der Stollen Ost auch tatsächlich realisiert wird, denn die umfassenden Anpassungen und Ergänzungen sind darin noch nicht enthalten. Der Bund wird das jetzige Stollen-Ost-Projekt so nicht unterstützen, weil es seine heutigen Auflagen nicht erfüllt.
Die Annahme der Initiative, wie sie von den betroffenen Industrie- und Gewerbebetrieben des Sarner Industriequartiers von den Stimmbürgern gefordert wird, bringt keinen Zeitgewinn. Vielmehr sind bereits heute zeitliche Verzögerungen vorprogrammiert. Die Initiative weist einige Pferdefüsse auf. So unter anderem die Kostenvorgabe von 1,8 Millionen Franken. Gemäss vorliegender Submission reicht dieser Betrag nicht aus. Alleine um die Finanzierung sicherzustellen, müsste ein Nachtragskredit beantragt und somit eine weitere politische Runde durch die verschiedenen Ämter und das Parlament absolviert werden.
Weiter hat die IG in ihrem Initiativtext die Aufwertungsmassnahmen an der Sarneraa und den zu ihrem Projekt notwendigen Landerwerb vergessen und so in ihren Kosten nicht einberechnet. Die Sarneraa wird in jeder Lösung Bestandteil sein, sei es je nach Variante nur teilweise oder auf ihre volle Länge. Diese Massnahmen gehören zu jedem der Varianten, dem Projekt entsprechend, dazu. So wird erkennbar, dass der verbindliche Initiativtext und die Berechnungen der IG nicht ausreichend sind. Tatsache aber ist, dass für den Regierungsrat einzig und alleine der von der IG vorgegebene Text bei einem Ja für die Umsetzung der Initiative rechtsverbindlich ist, was für unseren vollumfänglichen Hochwasserschutz aber so nicht reicht.
Alle Projektvarianten (Stollen Ost, Stollen West, Tieferlegung und Verbreiterung) müssen alle verlangten Schutzziele erfüllen. Dann können wir den angestrebten Subventionssatz von 65 Prozent erwirken. Die Sicherung der Infrastrukturen und damit der Industrieanlagen und Arbeitsplätze beinhaltet eines der Schutzziele. Mit einem Ja zur Initiative ist weder eine schnelle Realisierung, noch eine sichere Lösung gewährleistet. Wenn den direktbetroffenen Industrie- und Gewerbebetrieben eine rasche Umsetzung des Hochwasserschutzes am Herzen liegt, dann hilft nur ein Nein zur Initiative und ein Ja zum Gegenvorschlag von Regierungs- und Kantonsrat.
Kantonsrat Adrian Halter, SVP Sarnen
Kantonsrat Albert Sigrist, SVP Giswil