Klartext: NEIN zum Nachtrag zum Bildungsgesetz am 30. November!

Es genügt nicht, die Bildungsgesetzgebung der heutigen Schulrealität anzupassen. Angesichts des sinkenden Niveaus der Schulabgänger und der zunehmenden Belastung der Lehrpersonen besteht Handlungsbedarf.
Das revidierte Bildungsgesetz bringt zwar eine zusätzliche Entlastungslektion für Klassenlehrpersonen, welche unbestritten ist und unabhängig vom Ausgang der Abstimmung eingeführt werden kann. Aber das zugrunde liegende System, das an seine Grenzen stösst und zur zunehmenden Belastung führt, bleibt unangetastet.
Anstatt um jeden Preis möglichst viele Schüler in die Regelklassen zu integrieren, sollten Kinder mit besonderem Förderbedarf in eigens dafür eingerichteten Klassen unterrichtet werden. Damit kann die Lehrperson die Führung ihrer Klasse fokussiert wahrnehmen und die Kinder können sich jeweils auf diese eine Bezugsperson konzentrieren. Eine solche Entflechtung dient letztlich allen, den Schülern wie auch den Lehrpersonen.
Zudem muss sich die Schule auf das Wesentliche konzentrieren: Lesen, Schreiben, Rechnen. Vor allem die Primarschule muss die Vermittlung und Vertiefung dieser Grundkompetenzen im Vordergrund stehen, statt die Schüler mit selbstorientiertem Lernen und übermässiger Anzahl an Projektarbeiten zu überfordern. Dazu sind bewährte Mittel gesetzlich zu stärken, wie etwa geleiteter Unterricht in der Klassengemeinschaft, Hausaufgaben und klare Leistungsbeurteilungen mit Noten. Schlussendlich muss ein Bildungsgesetz klare Leitplanken setzen, damit bewährte Methoden nicht durch kurzfristige Moden verdrängt werden und die Schule zum Experimentierfeld verkommt.
Mit dem Nachtrag zum Bildungsgesetz geht es weiter wie bisher. Darum braucht es am 30. November ein NEIN, mit dem Regierung und Parlament der Auftrag für eine echte Reform erteilt wird!
Severin Wallimann, Kantonsrat, Alpnach



