Respekt gegenüber dem Kindeswohl
Joshua aus dem Artikel vom 2. Juni 2020 hat einen leiblichen Vater, den er jedoch aufgrund der anonymen Samenspende nie wird auffinden können. Genau aus diesem Grund ist in der Schweiz die anonyme Samenspende seit 2001 verboten. Man will nämlich dem Kind nicht das Recht absprechen, seinen Vater kennenzulernen.
Wir entscheiden als Gesellschaft, wie weit wir gehen wollen. Dank unserem unvergleichbaren demokratischen Mitbestimmungsrecht legen wir gemeinsam die Spielregeln fest. Deshalb finde ich es stossend, wenn Paare das Gesetz selber in die Hand nehmen und ihre Wünsche im Ausland befriedigen. In diesem Zusammenhang stört mich die unkritische Berichterstattung, der offenbar auch diese Zeitung erlegen ist.
Es scheint, dass in der heutigen Zeit berechtigte Bedenken zur Seite geschoben werden müssen, um nicht als „homophob“ zu gelten. Dabei hat die Umsetzung des eigenen Kinderwunsches entgegen der in unserer Gesellschaft geltenden Regeln nicht viel mit der Gleichstellung von Homosexuellen zu tun. Ich würde es, mit Verlaub, viel eher als Eigennutz bezeichnen.
Dass gleichgeschlechtliche Paare keine Kinder bekommen können, liegt in der Natur der Sache. Es kann und darf keinen Anspruch darauf geben, Kinder zu haben. Genauso wie bei manchem Ehepaar oder für Alleinstehende der Kinderwunsch nicht in Erfüllung geht, müssen auch Homosexuelle dieses Schicksal akzeptieren. Das ist keine Diskriminierung, sondern Respekt gegenüber der Schöpfung und dem Kindeswohl.
Severin Wallimann, Präsident JSVP Obwalden
erschienen als Leserbrief am 5. Juni 2020 in der Obwaldner Zeitung