Nachtrag zum Staatsverwaltungsgesetz (Personalrecht; Aufhebung Überbrückungsrente)

Mit Schreiben vom 28. August 2025 werden Interessierte Kreise zum Nachtrag zum Staatsverwaltungsgesetz (Personalrecht; Aufhebung Überbrückungsrente); zur Stellungnahme bis zum 12. November 2025 eingeladen. Nachstehend bezieht die SVP OW wie folgt Stellung zum Nachtrag zum Staatsverwaltungsgesetz:
Stellungnahme
Die SVP OW stellt sich hinter die Gedanken der Regierung und somit zur vorgeschlagenen Gesetzesanpassung. Folgende Gedanken sprechen für die Anpassung:
- Es ist allen bekannt und die Regierung schreibt es in seinen Erläuterungen selbst, dass die finanzielle Situation des Kantons OW angespannt ist. Deshalb ist es richtig und wichtig, dass alle Möglichkeiten zum Sparen ins Auge gefasst und aktiv angegangen werden.
- Nebst einigen Innerschweizerkantonen kennt man eine Überbrückungsrente auch in der Privatwirtschaft auch nur vereinzelt. Und wenn, haben sich die Mitarbeitenden, wie beispielsweise beim Bauhauptgewerbe, aktiv an den Zahlungen zu beteiligen.
- Mit der Streichung der Überbrückungsrente kann der demografischen Entwicklung und dem Fachkräftemangel begegnet werden.
- Weiter gilt es zu beachten, dass das AHV-Alter für Frauen und Männer in kurzer Vergangenheit auch Veränderungen erhalten hat.
Zu den einzelnen Artikeln
Keine Ergänzungen zu den einzelnen Artikeln
Die SVP OW bedankt sich zur Möglichkeit zur Stellungnahme.
Für die SVP Obwalden
Marcel Schelbert, Präsident
Remo Fanger, Fraktionspräsident



