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Wieviel darf uns die Gemeindeautonomie kosten?


Leserbrief vom 4. Oktober 2015 


In der Schweiz herrscht Glaubens-, Rede- und Meinungsfreiheit. Keine Behörde kann uns in diesen drei Grundrechten einschränken. Wenn aber ein Bauherr in Obwalden beschliesst, ein Bauprojekt zu verwirklichen, fängt das Dilemma – genannt Baugesetze- und Bauvorschriften – mit den Behörden an.

Es kann im schlechtesten Fall Jahre dauern, bis man sämtliche Auflagen von Nutzungsziffern nach den gelten Baugesetzen erfüllt hat. Das kostet viel Nerven und vor allem verteuert es ein Bauprojekt wesentlich. Neuste Statistiken zeigen, dass die Kosten für Bauauflagen, Sonderbewilligungen und Gebühren massiv gestiegen sind. Geld, das absolut nichts mit der Bauqualität zu tun hat. Im Gegenteil, im schlechtesten Fall darf ein ausbaufähiger Dachstuhl nicht genutzt werden, weil sonst die vorgeschriebene Ausnutzungsziffer überschritten wird. Entschliesst sich ein Bauherr aber trotzdem, dieses freie Bauvolumen zu nutzen, und macht er dies gar ohne Einwilligungen der Behörde, riskiert er eine Anzeige. Auch dieser Behördenakt kostet nochmals viel Geld. Sehr fragwürdig ist auch die gängige Praxis, dass Bauherren fehlende Quadratmeter, genannt Ausnutzungsziffern, auf ihrer Bauparzelle von einer Nachbarparzelle dazukaufen können. Da geht die Feilscherei um fehlende Quadratmeter und vor allem den Preis erst recht los. Expertenberichte, zusätzliche Architektenhonorare und Anwaltskosten wachsen ins unermessliche. Berechnungen von solchen modernen „Bauablasshändel“ können das Doppelte des vollen Landpreises kosten. Fazit: Bauherren mit genug Geld können sich trotz fehlender Quadratmeter auf ihrer Parzelle ihre Traumvilla bauen. Junge Familien mit beschränkten finanziellen Möglichkeiten bleiben auf der Strecke. So viel zu gleichem Recht für alle.

Bei all diesen klaren Fakten erstaunt es wenig, dass der Widerstand zur Abschaffung von Nutzungsziffern vor allem aus der Ecke der Profiteure solcher komplizierten Bauvorschriften kommt. Gewisse Bauämter, Architekten und Anwälte leben ganz gut von diesen Nutzungsziffern. Sie finden sich im Komitee „Nein zur Abschaffung der Nutzungsziffern im Baugesetz“. Im aktuellen Wahlkampf reden alle bürgerlichen Parteien unermüdlich von Deregulierungen von Vorschriften und Gesetzen. Versucht aber eine Mehrheit von CVP, FDP und SVP Kantonsräten einen ersten Schritt in Richtung von Deregulierungen zu machen, kommen die Gemeindepräsidenten mit dem Verlust von Gemeindeautonomie. Komisch nur, dass Engelberg und Kerns sehr gut leben ohne Nutzungsziffern. Geschätzte Bürgerinnen und Bürger entscheiden sie selber, wer wohl wirklich auf der Verliererseite steht am Ende? Stimmen sie am 18. Oktober JA zum Nachtrag zum Baugesetz, um diesen alten Zopf „Nutzungsziffern“ endgültig abzuschaffen. Die Welt wird deshalb nicht schlechter, aber sicherlich günstiger.

Albert Sigrist, Präsident SVP Obwalden


 

 

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