Stellungnahme der SVP Obwalden zum Sachplan Übertragungsleitungen Mettlen-Innertkirchen

Die SVP Obwalden nimmt Stellung zum Sachplan Übertragungsleitungen zum Projekt Höchstspannungsleitung Mettlen-Innertkirchen. Die kritischen Punkte liegen in den Gemeinden Giswil und Sarnen zwischen Grossteil und Glaubenberg.
Der vorliegende Vorschlag orientiert sich an den heute realisierbaren technischen Möglichkeiten. Bis zur Realisierung der neuen Leitung werden jedoch noch viele Jahre vergehen. Es ist deshalb unverzichtbar, das Projekt so weiter zu entwickeln, dass neue technische Erkenntnisse in das Projekt einfliessen können. Die Technologie der druckluftisolierten Hochspannungskabel befindet sich derzeit noch in der Erprobungsphase, eröffnet jedoch neue und vielversprechende Perspektiven für die zukünftige Ausgestaltung von Höchstspannungsübertragungen. Insbesondere ermöglicht diese Technologie potenziell den Einbau von Hochspannungsleitungen in bestehende Tunnelinfrastrukturen, wie beispielsweise in Tunnelanlagen der A8. Sollte diese Technologie im Verlauf der weiteren Detailerarbeitung der vorgesehenen Untertunnelung eine ausreichende technische Reife und praktische Umsetzbarkeit erreichen, ist ein erneutes Überdenken der Festlegung des Planungsgebietes zeitgleich anzustreben.
In diesem Fall wäre zu prüfen, ob unter Nutzung der neuen technologischen Möglichkeiten alternative Korridorführungen mit zusätzlichen Vorteilen hinsichtlich Umweltverträglichkeit und Raumverträglichkeit realisierbar sind. Im Bereich der geplanten Untertunnelung Erdbrust bis Gfellen befinden sich zahlreiche Quellfassungen. Es ist sicherzustellen, dass der Quellschutz und die Wasserführung während Bau und Betrieb vollständig gewährleistet bleiben. Sollte es aufgrund der Arbeiten zu einer Beeinträchtigung oder Abgrabung von Quellwasser kommen, ist die Swissgrid zu verpflichten, sämtliche Ersatz- und Wiederherstellungsmassnahmen vollständig zu tragen. Gemäss den vorliegenden Unterlagen und Ihrem Schreiben sind Beeinträchtigungen der darüberliegenden Moorlandschaft durch die vorgesehene Tiefe der Untertunnelung ausgeschlossen. Innerhalb des betroffenen Gebietes befinden sich jedoch zahlreiche Trinkwasserquellen und Quellfassungen von hoher Bedeutung für die lokale Wasserversorgung. Es ist daher verbindlich sicherzustellen, dass die Untertunnelung dieser sensiblen Bereiche keinerlei negative Auswirkungen auf Menge, Qualität oder Fassungssicherheit der bestehenden Trinkwasserquellen hat.
Zu diesem Zweck sind grösstmögliche Abstände zwischen Tunnelbauwerken und bekannten Quellfassungen einzuhalten sowie geeignete planerische, technische und hydrogeologische Schutzmassnahmen vorzusehen. Die Versorgung mit elektrischer Energie ist eine vergleichsweise junge Errungenschaft, während der Zugang zu sauberem Trinkwasser seit Jahrhunderten eine unverzichtbare Lebensgrundlage für die Bevölkerung darstellt. Trinkwasserquellen stellen ein besonders schützenswertes Gut dar, dessen Beeinträchtigung weitreichende und langfristige Folgen haben kann. Allfällige Auswirkungen des Tunnelbaus auf die hydrogeologischen Verhältnisse und die Quellschüttungen müssen daher mit hoher Sicherheit ausgeschlossen werden können. Sollten trotz sorgfältiger Planung und Umsetzung wider Erwarten Beeinträchtigungen auftreten, sind mögliche Ersatz- und Kompensationsmassnahmen zwingend bereits vor Baubeginn verbindlich zu klären. Dies umfasst insbesondere Regelungen zur Sicherstellung der Trinkwasserversorgung, zur Finanzierung allfälliger Ersatzlösungen sowie zur Verantwortlichkeit bei Schadensfällen.
Vorgesehene Trassenführung:
Die bestehende Trassenführung verläuft entlang einer empfindlichen Auenlandschaft nationaler Bedeutung sowie der sehr wertvollen Streusiedlung Grossteiler Ebene. Eine Freileitung würde die Schutz- und Landschaftsqualitäten dieser Gebiete ausserordentlich stark und für viele Jahrzehnte dauernd beeinträchtigen. Die geplante Übergangsstation bei Erdbrust befindet sich im Landschaftsschutzgebiet Grossteilerberg und im Wald. Durch eine Erdverkabelung können sämtliche Schutzziele eingehalten und der landschaftliche Wert erhalten werden. Die Grundstrasse wird 2028 totalsaniert; dabei könnte der Rohrblock für die erdverlegte Hochspannungsleitung über eine Länge von ca. 500 m in die Strasse verlegt werden. Dadurch wäre keine Rodung notwendig und der Wald könnte ohne erhebliche Eingriffe erhalten bleiben.
Eine Bodenleitung im Gewässerschutzbereich Au ist technisch kontrollierbar und mit vergleichsweise geringen, meist temporären Auswirkungen verbunden, sofern der Grundwasserspiegel nicht betroffen ist. Dieser liegt im nordwestlichen Teil des Korridors sehr tief; auf wenigen hundert Metern nahe der Oberfläche. Das Schutzziel im Gewässerschutzbereich Au (Erhaltung des Grundwasserflusses) kann mit ingenieurtechnischen Massnahmen erfüllt werden.
Die Dammvariante Oberried-Erdbrust hat die geringsten Auswirkungen auf Menschen, Landschaft und Ökologie. Die Variante bringt erhebliche Vorteile auch für das Projekt der Swissgrid: Das Stollenausbruchmaterial kann für die Eindeckung der Bodenleitung und die Dammverstärkung eingesetzt werden. Zusammenfassend wiegen die Beeinträchtigungen der Hochspannungs- Freileitung entlang der national geschützten Auenlandschaft deutlich schwerer als die Bodenleitungs- bzw. Dammvariante.
Wir weisen darauf hin, dass im Kantonsrat bereits eine Motion zum Thema überwiesen worden ist. Später wurde im Kantonsrat eine Interpellation eingereicht. Wir fordern vom Regierungsrat, mit allen zur Verfügung stehenden Mitteln die Interessen der betroffenen Gemeinden zu schützen und die im kantonalen Richtplan enthaltenen Vorgaben zu verteidigen (siehe auch G6-1).
SVP Obwalden




