Mitmachen
Artikel

Statuten SVP Giswil

Statuten der SVP Ortspartei Giswil

I. Name und Zweck

Art. 1 (Name)

Unter dem Namen Schweizerische Volkspartei Giswil, nachfolgend SVP Giswil genannt, besteht mit Sitz in Giswil ein Verein gemäss Art. 60 ff. des ZGB. Die SVP Giswil ist eine Sektion der SVP Obwalden.

Art. 2 (Zweck)

Die SVP Giswil bekennt sich zur demokratischen Staatsordnung und zu den Grundsätzen des Rechtsstaates. Sie bezweckt die aktive Teilnahme der Bürgerinnen und Bürger am öffentlichen Leben und setzt sich insbesondere für den Mittelstand, das Gewerbe, die Landwirtschaft und den Tourismus ein.

II. Mitgliedschaft

Art. 3 (Erwerb)

Die SVP Giswil besteht aus Einzelmitgliedern. Die Mitgliedschaft wird erworben durch Aufnahme in die Ortspartei. Der Beitritt steht allen natürlichen Personen offen, die das 18. Altersjahr zurückgelegt haben und sich zu den Grundsätzen der Partei bekennen.

Art. 4 (Erlöschen)

Die Mitgliedschaft erlischt durch den Austritt oder Ausschluss aus der Ortspartei, durch den Tod eines Einzelmitgliedes oder durch Auflösung der Ortspartei. Der Ausschluss kann, nach vorheriger Anhörung, in besonderen Fällen auch vom Vorstand verfügt werden, wenn ein Mitglied krass gegen die Interessen der Ortspartei verstösst.

III. Organisation

Art. 5 (Aufbau)

Die Ortspartei ist der kantonalen Partei angeschlossen und in deren Organen vertreten. Die Ortspartei beteiligt sich an der politische Willensbildung in der Gemeinde Giswil und befasst sich mit allen wichtigen Gemeindeangelegenheiten. Sie wirbt neue Parteimitglieder. Die Ortspartei führt die Bezeichnung Schweizerische Volkspartei (SVP) mit der Ortsbezeichnung. Die Statuten der SVP Giswil unterliegt der Genehmigung durch den Kantonalvorstand. Die Ortspartei ist selbstständig bei der Bestimmung ihrer Organisation.

IV. Organe

Art. 6 (Organe)

Die Organe der SVP Giswil sind:

1. die Generalversammlung
2. der Vorstand
3. die ständigen Kommissionen
4. die Revisionsstelle

Art. 7 (Generalversammlung)

Die Generalversammlung ist das oberste Parteiorgan. Die Generalversammlung hat folgende Befugnisse:

1. Wahl

a) des Präsidenten und der weiteren Mitglieder des Vorstandes
b) der zwei Rechnungsrevisoren


2. Genehmigung des Jahresberichtes und der Jahresrechnung
3. Stellungnahme zu wichtigen eidgenössischen, kantonalen und Kommunalen Wahlen, Abstimmungen und Parolenfassung
4. Genehmigung von Programmen und Richtlinien der Ortspartei Giswil
5. Entscheid über Rekurse gegen Beschlüsse des Vorstandes
5. Entscheide über Statutenänderungen und über die Auflösung der Partei

Die Generalversammlung kann einzelne, ihr zufallende Befugnisse von Fall zu Fall dem Vorstand übertragen. Sie wird jährlich mindestens einmal einberufen, oder wenn ein Fünftel der Mitglieder eine Einberufung verlangt. Die Einladungen müssen mindestens 30 Tage vor der Generalversammlung persönlich und schriftlich erfolgen.

Art. 8 (Vorstand)

Der Vorstand setzt sich aus 5 -12 Mitgliedern zusammen und ihm gehören an:

1. der Präsident
2. der Vizepräsident
3. der Sekretär
4. der Kassier
5. übrige Mitglieder

Die Einberufung des Vorstandes erfolgt nach Dringlichkeit der Geschäfte. Dem Vorstand fallen insbesondere folgende Aufgaben zu:

1. Führung der laufenden Geschäfte
2. Wahl der Abgeordneten in die Gremien der SVP Obwalden
3. Vorbereitung der Generalversammlung
4. Vollziehung der Beschlüsse der Generalversammlung
5. Beschlussfassung über Vernehmlassungen
6. Stellungnahme zu politischen Fragen, soweit sie nicht in die Kompetenz der Generalversammlung fallen
7. Einsetzung der Kommissionen
8. Aufnahme und Ausschluss von Mitgliedern
9. Durchführung der Parteiauflösung

Art. 9 (Revisionsstelle)

Die Revisionsstelle besteht aus 2 Mitgliedern. Sie prüft die Jahresrechnung und erstattet der Generalversammlung darüber Bericht.

Art. 10 (Kommissionen)

Die Kommissionen dienen dem Studium und der Vorbereitung besonderer Fragen. Der Vorstand bestimmt den Vorsitzenden. Die Kommissionen konstituieren sich selbst.

V. Finanzen

Art. 11 (Mittelbeschaffung)

Die Ortspartei beschafft ihre Mittel durch:

1. Beiträge der Einzelmitglieder der Ortspartei
2. Gönnerbeiträge
3. ausserordentliche Aktionen

Für die Festsetzung der Beiträge ist die Generalversammlung der Ortspartei zuständig. Für die Verpflichtungen der Ortspartei haftet nur das Parteivermögen. Jede persönliche Haftung der Mitglieder ist ausgeschlossen. Der Kassier ist für die korrekte Rechnungsführung verantwortlich.

Vl. Allgemeine Bestimmungen

Art. 12 (Amtsdauer)

Die Mitglieder aller Parteiorgane werden auf eine einheitliche Amtsdauer von 2 Jahren gewählt.

Art. 13 (Beschlussfassung)

Bei Wahlen und Abstimmungen kann ein Drittel der anwesenden Stimmberechtigten geheime Stimmabgabe verlangen. Bei Wahlen entscheidet das absolute Mehr der anwesenden Stimmberechtigten. Im dritten Wahlgang entscheidet das relative Mehr. Bei Stimmengleichheit entscheidet das Los. Bei Abstimmungen gilt das einfache Mehr. Bei Stimmgleichheit kommt dem Präsidenten, der die Versammlung leitet, der Stichentscheid zu. Die jeweilige Einladung gilt als Stimmausweis.

Art. 14 (Parteivertretung)

Der Präsident – oder in Stellvertretung der Vizepräsident – vertritt zusammen mit einem Mitglied die Partei und zeichnet für diese.

Rekurs Art. 15

Gegen Beschlüsse des Vorstandes kann das betroffene SVP?Mitglied innert 20 Tagen ab Eröffnung des Entscheides an die Generalversammlung rekurrieren. Diese entscheidet endgültig.

VII. Revision der Statuten und Auflösung der Partei

Revision Art. 16

Die Generalversammlung kann die Statuten durch einfachen Mehrheitsbeschluss abändern. Anträge zur Statutenänderung müssen dem Präsidenten acht Wochen vor der Generalversammlung schriftlich eingereicht werden.

Auflösung Art. 17

Für die Auflösung ist eine 2/3-Mehrheit der an der Generalversammlung anwesenden Stimmberechtigten notwendig. Anträge zur Auflösung der Partei müssen den Präsidenten acht Wochen vor der Generalversammlung eingereicht werden. Der Vollzug der Auflösung obliegt dem Vorstand.

Inkraftsetzung Art. 18

Diese Statuten treten mit Genehmigung der Gründungsversammlung vom 8. Juni 2001 in Giswil in Kraft.

Der Präsident
Remo Abächerli

Die Vizepräsidentin
Ursi Ming

 

Artikel teilen
Kategorien
weiterlesen
Kontakt

SVP Schweizerische Volkspartei
Kanton Obwalden
Postfach 1106
6061 Sarnen
E-Mail: info@svp-ow.ch

facebook/svpobwalden
instagram/svpobwalden

Rückblick Wahlen 2023
Nachhaltigkeits-Initiative UNTERSCHREIBEN
Neutralitäts-Initiative UNTERSCHREIBEN
Wir verwenden Cookies, um Inhalte und Anzeigen zu personalisieren, Funktionen für soziale Medien anbieten und Zugriffe auf unsere Webseite analysieren zu können. Ausserdem geben wir Informationen zur Nutzung unserer Webseite an unsere Partner für soziale Medien, Werbung und Analysen weiter. Details ansehen
Ich bin einverstanden