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Schwer verdauliches aus dem Kantonsrat


Leserbrief vom 5. Janaur 2012


Mit seinem Entscheid, mit der Trägerschaft der Luzerner Kontakt- und Anlaufstelle (ehemals Fixerraum) eine Leistungsvereinbarung abzuschliessen, unterstützt der Kantonsrat indirekt den illegalen Besitz und Konsum von harten Drogen und die Duldung eines rechtsfreien Raumes. Die Frage sei erlaubt, ob der Obwaldner Stimmbürger an der Urne gleich entschieden hätte.

Die Kantonsräte haben sich den Entscheid leicht gemacht. Wegen des geringen Beitrages von sfr. 31‘000.– an die Luzerner Kontakt- und Anlaufstelle (K+A-Stelle) (Fixerraum), erachtete man es offenbar als nicht für notwendig, grundsätzliche Üeberlegungen anzustellen. Vielmehr stützten sich sowohl die Mitglieder der vorberatenden Kommission wie auch des Rates auf Art 3g des BetmG, das die Kantone verpflichtet, zur Verhinderung oder Verminderung von gesundheitlichen und sozialen Schäden die dazu notwendigen Einrichtungen (Fixerräume) zu errichten.

Ich erlaubte mir dennoch, einige Bedenken gegen diese Leistungsvereinbarung anzubringen. 
Unter der Prämisse Gesundheit und Minderung sozialer Schäden wird ausgeblendet, dass der Besitz und Handel von Betäubungsmitteln nach wie vor verboten ist. Der Staat schafft sich selber ein Dilemma, indem er einerseits den Konsum, Besitz und Handel von Betäubungsmittel verbietet und strafrechtlich verfolgt – und andererseits mit der Errichtung bzw. Mitfinanzierung einer K+A – Stelle (Fixerraum) rechtsfreie Räume schafft und indirekt die Illegalität des Drogenbesitzes und des Drogenhandels stützt. Ich bezweifle sehr, ob alle Damen und Herren des Kantonsrates sich bewusst waren/sind, dass sich die Klienten, die die Kontakt- und Anlaufstellen nutzen, sich die Drogen illegal – sozusagen auf dem freien Markt – bei den Drogendealern beschaffen müssen.

Solche K + A-Stellen eignen sich denn auch bestens als Treffpunkt für die Vermittlung von Adressen drogendealender Krimineller. Dass sich Suchtgefährdete vom Land sich unter dem Schutz der Anonymität der Stadt so im rechtsfreien Raum selber gefährden, ist bedenklich. Der Anreiz zum Ausstieg fehlt weitestgehend. Deshalb ist es auch nicht verwunderlich, dass sich die Anzahl der die K+A-Stelle Aufsuchenden laufend vergrössert.

Nicht zu verschweigen ist auch die Tatsache, dass sich im Umfeld dieser Szene aus kriminellen Drogendealern, Suchtbelasteten, eine unerwünschte Subkultur entwickelt. Diese zeigt sich denn auch öffentliches Ärgernis erregend auf bekannten Plätzen wie dem Bahnhofplatz in Luzern.

Völlig inakzeptabel war für mich, dass als mitgeltender Anhang dieser Leistungsvereinbarung das Konzept „Einlasskontrolle K+A“ aufgeführt ist. In Punkt 7 „Datenschutz“ desselben wird ausgeführt, dass nur Daten des Wohnsitzes weiter geleitet würden. Wenn jedoch über die Angabe des Wohnsitzes Rückschlüsse auf die Person gezogen werden könnten, würde der Wohnort nicht bekannt gegeben. Dies sei in kleinen Gemeinden der Fall, in denen man die Drogenkonsumenten kenne.

Diese Regelung hat zur Folge, dass zum Beispiel dem Sozialvorsteher einer Gemeinde auf Anfrage keine Antwort auch nur über die Anzahl der Registrierten seiner Gemeinde gegeben wird. Das war für den Kantonsrat kein Problem. Für mich ist/war das aber schlicht inakzeptabel.

Mit dieser, vom Kantonsrat leider „abgesegneten“ Reglung wird allenfalls eine Hilfeleistung des Gemeinwesens behindert und der Zahler der Dienstleistung – die Gemeinden – zur reinen Zahlinstanz degradiert.

Aus obigen Gründen konnte ich persönlich den Abschluss dieser Leistungsvereinbarung nicht unterstützen.

Werni Birrer, Kantonsrat, Alpnach

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