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Referendum mit über 400 Unterschriften eingereicht


Medienmitteilung der SVP Obwalden vom 6. Januar 2017


Die SVP Obwalden wehrt sich mit dem Referendum gegen die verpflichtende Einführung von schulergänzenden Tagesstrukturen mit Mehrkosten für Kanton und Gemeinden sowie dem Zwangseingriff in die Gemeindeautonomie 

Am 6. Januar 2017 konnte die SVP Obwalden das Referendum gegen die Revision vom Bildungsgesetz mit 409 Unterschriften aus allen Gemeinden bei der Staatskanzlei Obwalden einreichen.

Für die SVP Obwalden ist dieses Vorgehen von Regierung und Kantonsrat nicht nachvollziehbar. Wie kann in Zeiten der knappen Finanzen und dem kaum vorhandenen Sparwillen des Regierungsrats und des Kantonsrates ein weiterer staatlicher Leistungsausbau mit Mehrkosten umgesetzt werden wollen? Die Gemeinden Sachseln, Lungern und Engelberg haben sich schon in der Vernehmlassung gegen diese Verpflichtung ausgesprochen.

Die Bildung beansprucht schon heute in einzelnen Gemeinden bis zu 70 % der Steuereinnahmen, obwohl die Schülerzahlen in einigen Gemeinden abgenommen haben. Die Kosten der Volksschule dürfen nicht noch weiter erhöht werden, ohne dass ein Mehrwert entsteht. Neu sollen auch noch während den Schulferien Tagesstrukturen zum Sozialtarif angeboten werden!

Zudem führen diese Zwangsangebote zu einem noch grösseren Gefälle der Finanzressourcen zwischen den Gemeinden, welche über den Finanzausgleich ausgeglichen werden müssen und vom Steuerzahler zu berappen sind.
Den Status quo ohne Zwang beibehalten, weil das geltende Bildungsgesetz in Art.12 bereits heute schulergänzende Tagesstrukturen mit entsprechenden Angeboten durch die Einwohnergemeinden vorsieht. Die gesetzliche Verpflichtung zur Führung schulergänzender Tagesstrukturen greift bevormundend in die Gemeindehoheit ein und schränkt deren Handlungsspielraum für die finanzielle Prioritätensetzung ein. Immer wieder beklagen sich die Gemeinden über gebundene finanzielle Ausgaben. Mit diesem Nachtrag wird einmal mehr eine neue gebundene Zwangsausgabe geschaffen!

Das NEIN zu diesem Nachtrag im Bildungsgesetz belässt den Status quo und ermöglicht den Gemeinden in Obwalden die bedarfsgerechte Führung von schulergänzenden Tagesstrukturen ohne Zwang.
Dieser gesetzliche Zwang führt zu Zusatzkosten und die aktuelle Finanzlage des Kantons mit einem Brutto-Defizit im Budget 2017 von über 28 Millionen Franken sowie die Finanzlage einiger Gemeinden lassen einen solchen zwingenden staatlichen Angebotsausbau einfach nicht zu. Steuererhöhungen beim Kanton und bei den Gemeinden werden die Folge sein und damit die gute Standortattraktivität mit der erfolgreichen Steuerstrategie für die Zukunft unnötig in Frage stellen.

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