Vernehmlassung zum Krankenversicherungsgesetz: SVP Obwalden will mehr Gerechtigkeit bei der Auszahlung der Prämien!
Am 18. September 2024 hat der Regierungsrat die Nachträge zur Gesetzgebung betreffend Individuelle Prämienverbilligung in die Vernehmlassung geschickt. Die SVP Obwalden hat einige kritische Anmerkungen zur Vorlage. Insbesondere die Auszahlung der Prämienverbilligung an Personen, die bewusst eine Reduktion des Arbeitspensums vornehmen, muss endlich gekürzt werden.
Die SVP Obwalden ist klar der Meinung, dass freiwillig gewählte Pensenreduktionen nie zu einer 100%igen Prämienverbilligung führen dürfen! Bei der Steuerklärung wird bereits von den Steuerpflichtigen der Beschäftigungsgrad erhoben. Um einen uferlosen administrativen Aufwand zu vermeiden, ist für diese Umsetzung ein pragmatischer Weg zu wählen.
Vorschlag: Beim Antragsformular muss eine unfreiwillige Reduktion des Beschäftigungsgrades auf Basis von vorgegebenen Lebenssituationen (gemäss Bericht 3.2.3) z. Bsp. durch ein «Ankreuzen» angegeben werden. Ohne diese Angabe (unfreiwillig) werden die Prämienverbilligungen dem in der Steuerklärung deklarierten Beschäftigungsgrad angepasst. Wir dürfen davon ausgehen, dass wir ehrliche Bürger im Kanton haben, weshalb bei einer Falschangabe beim «Ankreuzen» der unfreiwilligen Reduktion des Beschäftigungsgrades zu einer Sanktion wie z. Bsp. der Streichung der IPV für die nächsten x Jahre führen muss. Die Vollzugsstelle hat die Angaben stichprobenweise zu kontrollieren, um keinen administrativen «Moloch» zu generieren.
Hier finden Sie die detaillierte Stellungnahme der SVP Obwalden: 241126_Vernehmlassung_Nachtrag_EG_KVG_SVP-OW
Für die SVP Obwalden
Remo Fanger, Fraktionspräsident
Marcel Schelbert, Präsident