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Das Wichtigste wird im roten Abstimmungsbüchlein verschwiegen:


Leserbrief vom 16. November 2018


Kein einziges europäisches [+ sogar weltweites] Land stellt das internationale Recht über sein eigenes Landesrecht. Der Initiant & Rechtsprofessor von der UNI ZH, Hans Ueli Vogt, hat also recht, wie die Faktenchecks der Tageszeitungen bestätigen. Z.B. in Deutschland gilt bei einem Widerspruch zum Völkerrecht das eigene Landesrecht, was heisst, dass das internationale Recht in diesem strittigen Punkt nicht umgesetzt – aber auch nicht gekündigt wird.D

– Die Selbstbestimmungs-Initiative will also genau das wieder erlangen, was unsere europäischen Nachbarländer heute schon haben, und was wir in der Schweiz bis vor 6 Jahren auch noch hatten, nämlich: „Landesrecht gilt vor Völkerrecht“, wie diese Kernaussage anno 2010 durch den Bundesrat sogar schriftlich bestätigt wurde.

– Aber im Jahre 2012 hat unser oberstes Bundesgericht in einem umstrittenen und revolutionären Entscheid [3 gegen 2 Bundesrichter], diese bewährte [auch in den umliegenden Ländern gültige] Rechtsordnung auf den Kopf gestellt, und plötzlich das Völkerrecht über unser Landesrecht gestellt, sodass inzwischen schon drei gewonnene Abstimmungen [Landesrecht] nicht mehr wirklich umgesetzt werden konnten; so wird die Direkte Demokratie ausgehebelt und das Stimmrecht wird zur Farce ! Nein so geht’s nicht ! 5 Millionen Stimmberechtigte lassen nicht zu, dass drei „selbstmächtige Bundesrichter“ uns unsere direkt demokratisch aufgebaute Freiheit & Selbstbestimmung entreissen, um uns letztlich EU-gefügig zu machen.

– Die Schweiz ist weltweit noch das einzige neutrale freiheitliche Land mit einer „Direkten Demokratie“, wo sich der Bürger noch frei äussern und bestimmen kann. Ihnen liebe[r]) Leser[in] gebe ich den guten Rat: hören Sie bitte auf ihr Herz und ihren Verstand, verteidigen Sie das schweizerisch bewährte Menschenrecht mit der einzigartigen Volksdemokratie. Lassen Sie sich weder durch die Mehrheit der Landesregierung, des Parlaments, der Economy Suisse, noch durch die politgefärbte Macht der Medien fehlleiten, welche die Schweiz nicht mehr im Herzen, sondern nur noch im Portemonnaie herumtragen. All jenen Leuten, welche sich vom Geschrei der Menschenrechtsorganisationen beeinflussen und verängstigen lassen, rufe ich in Erinnerung, dass die Menschenrechte seit 1848 genau durch unsere Direkte Demokratie freiwillig in unsere Bundesverfassung gelangt und darin fest verankert worden sind.

Die hilflosen Behauptungen der Initiativ-Gegner, wonach bei Annahme der Initiative 5000 Verträge in Gefahr wären, oder sogar gekündigt werden müssten, sind falsch.

Denn wenn die Behauptungen der Gegner stimmten, würde das bedeuten, dass unser Parlament all die bis 2012 [noch unter Landesrecht vor Völkerrecht] abgeschlossenen 5000 Verträge im Widerspruch zu unserer damaligen Bundesverfassung abgeschlossen worden wären? Sie merken, dass kann nicht stimmen, ansonsten hätten die Parlamentarier rund 5000 Mal den auf die Bundesverfassung geleisteten Eid gebrochen. (klarer Unsinn). Kurz & korrekt gesagt, bei einem JA sind all diese Verträge also konform zu unserer Bundesverfassung, mit einer einzigen Ausnahme:

Die Personenfreizügigkeit wäre neu zu verhandeln – und über diese wird das Volk ja bald abstimmen können, da diese Initiative schon eingereicht wurde.

Freiheit muss ständig von neuem erkämpft werden; sie ist nicht einfach „von Gott gegeben“; erst wer sie verloren hat, kann den Wert der Freiheit erahnen.

Welches Regierungsmodell hat wohl länger Bestand:

– Das von oben herab über den Kopf der Länder gestülpte EU-Diktat – mit seiner schier endlosen Verfassung, worin das Wort „Gott“ nicht ein einziges Mal vorkommt [Schriftsteller: Palko / Die Löwen kommen];

– Oder doch das von unten nach oben – aus der Volksmehrheit mit Herz, Verstand, Eigenverantwortung und direkter Demokratie aufgebaute und seit 1848 bewährte freiheitliche Schweizer-Regierungsmodell mit seiner würdigen Bundesverfassung, welche beginnt mit den weisen Worten unserer Vorfahren: „Im Namen Gottes des Allmächtigen“, und wo in einem anderen Artikel steht, dass wir keine fremden Richter dulden.

Beim obigen Vergleich kann man leicht Parallelen zu einem riesigen unsinkbaren Schiff erkennen. Ein genialer Ingenieur hatte es so sicher konstruiert, dass der Captain und ein Teil seiner Mannschaft zur Demütigung der „gläubigen irischen Crew“ auf einer Längsseite den Schriftzug: „Nicht einmal Christus, weder Gott noch der Papst kann es versenken“ und auf der anderen Seite: Weder die Erde noch der Himmel können dich verschlingen, angebracht hatten. [wikipedia].

Hochmut kommt bekanntlich vor dem Fall – verlieren wir nicht das Augenmass und tanzen wir nicht mit im globalen ungebremsten Machtstreben nach dem goldenen Kalb, sondern bleiben wir das stabile, innovative, freiheitliche, weltoffene aber doch selbst bestimmte Volk & Land, damit es weiterhin durch eine höhere Macht beschützt bleiben möge. Nur als neutrales unabhängiges Land können wir aus der Mitte Europas in die ganze Welt hinausstrahlen, und der zerstrittenen, sinnverlorenen Welt in aktuellen und vermutlich leider noch kommenden Kriegswirren einen „Zufluchtsort für Friedensverhandlungen“ anbieten.

Machen wir Gebrauch von unserem Stimmrecht – so lange wir es noch besitzen! Mit einem mutigen und überzeugten JA zu „Schweizer Recht statt fremde Richter“ sagen wir auch JA zu uns selber, zu unserem Volksstimmrecht, zu unserer schönen neutralen und humanitären Schweiz, und mit diesem JA erhalten und festigen wir unsere würdige Bundesverfassung, denn eine bessere gibt es nicht! Danke!

Albert Rust, Kerns

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