Es besteht Handlungsbedarf im Obwaldner Asylwesen

Vernehmlassung: Stellungnahme Nachtrag zur Vollziehungsverordnung zum Ausländerrecht
Die SVP Obwalden heisst die beantragten Änderungen in der Vollziehungsverordnung zum Bundesgesetz über die Ausländerinnen und Ausländer sowie zum Asylgesetz vollumfänglich gut. Im Rahmen unserer Vorbereitung zur Stellungnahme in dieser Vernehmlassung wendete sich die SVP Obwalden mit zusätzlichen Fragen an den Vorsteher des Sicherheits- und Sozialdepartements, die zumindest indirekt im Zusammenhang mit der Vorlage stehen. Wir danken Regierungsrat Christoph Amstad für die Beantwortung.
Nach eingehender Betrachtung steht für die SVP Obwalden klar fest, dass im Asylwesen dringlicher Handlungsbedarf besteht, der weit über den nun vorliegenden Nachtrag hinausreicht.
Notwendige Anpassungen der Vollziehungsverordnung
Da die SVP Obwalden den Nachtrag vollumfänglich unterstützt, verzichten wir darauf, zu den Änderungsanträgen der Vorlage einzeln Stellung zu nehmen. Die vorgesehenen Änderungen zeigen die richtige Stossrichtung und sind unumgänglich, um die massiven Mehrkosten für Kanton und Gemeinden aufgrund des auf Bundesebene beschlossenen Statuswechsels zu dämpfen. Die Gleichbehandlung von Flüchtlingen ist zwingend. Es muss für alle zum Ausdruck kommen, dass der Aufenthalt in unserem Land vorübergehend ist. Wir erlauben uns darauf hinzuweisen, dass es grundsätzlich immer das Ziel der Aufnahme von Flüchtlingen ist, dass sie wieder in ihr Heimatland zurückkehren dürfen.
Wir erwarten von der Regierung und vom zuständigen Departement, dass der in der vorliegenden Vernehmlassung vorgesehene Weg konsequent und uneingeschränkt umgesetzt wird. Härtefälle mit Sonderbehandlungen sollen die absolute Ausnahme darstellen. Die dafür vorgesehenen Klauseln sind im Sinne der Gesetzgebung anzuwenden und dafür einzusetzen, wofür sie geschaffen worden sind. Wir erwarten eine konsequente Umsetzung der bereits bestehenden gesetzlichen Möglichkeiten im Sinne der obigen Ausführungen sowie im Sinne der vorgesehenen Anpassungen.
Die SVP Obwalden erwartet, dass bei der wirtschaftlichen Sozialhilfe auf Asylbasis derselbe Massstab angelegt wird wie bei der ordentlichen Sozialhilfe. Dies gilt insbesondere für
- die vollständigen und wahrheitsgetreuen Angaben zu den persönlichen finanziellen Verhältnissen, die Meldung von Veränderungen dieser Verhältnisse, die Gewährung von Einsicht in alle relevanten Unterlagen und die konsequente Überprüfung der Angaben durch die Behörden;
- die aktive und enge Zusammenarbeit mit den Behörden, das regelmässige Wahrnehmen von Terminen sowie die Erteilung von Vollmachten zur Einsicht aller zur Überprüfung notwendigen Unterlagen;
- die Pflicht zur Minderung der Bedürftigkeit durch die Annahme einer zumutbaren Arbeit;
- die konsequente Verhängung von Sanktionen bei Zuwiderhandlung gegen die Auskunfts- und Meldepflicht, die Mitwirkungspflicht und die Arbeitspflicht.
Schutzstatus S
Der Schutzstatus S wird nicht vor 2028 aufgehoben. Per 2027, also in wenigen Monaten, werden nach einer individuellen Anwendungsfrist von maximal fünf Jahren, verschiedene Aufenthaltsbewilligungen mit Status S in den Status B überführt werden. Damit entsteht aus dem bisherigen Aufenthaltsstatus B ein neuer zusätzlicher Status B, welcher offenbar nicht dem bisherigen Status B entspricht, sondern an den Schutzstatus S gekoppelt ist. Wie gedenkt der Regierungsrat die damit verbundenen besonderen Herausforderungen anzugehen? Aufenthaltsbewilligung B und B(S) unterscheiden sich beispielsweise in Bezug auf die Absicht der Rückführung. Wie soll einem Inhaber des Status B(S) nach 9 Jahren Aufenthalt nahegelegt werden, dass seine Rückschaffung bevorsteht? Wie gedenkt man, diese eigentliche Grundvoraussetzung umzusetzen? Wir befürchten, dass daraus sogenannte Härtefälle entstehen, welche faktisch dazu überleiten, dass B(S) früher oder später einem B gleichkommt. Dies ein Beispiel dafür, dass der Status B(S) auf der Zeitachse gesehen zur eigentlichen Farce verkommt. Entsprechend kritisch stehen wir diesem neugeschaffenen Status gegenüber.
Erwerbstätigkeit
Die von der Regierung genannte Erwerbsquote liegt unseres Wissens zwar etwas über dem schweizerischen Durchschnitt. Es sind jedoch immer noch eine grosse Anzahl Flüchtlinge, welche zum Teil trotz Erwerb nicht vollständig wirtschaftlich unabhängig sind. Auch ist uns bekannt, dass die Definition der Erwerbstätigkeit und daraus gefolgert die wirtschaftliche Selbständigkeit kantonal unterschiedlich definiert werden. Sind die durch die Regierung vorgesehenen Massnahmen ausreichend, um eine möglichst hohe Erwerbsquote, welche zur vollständigen wirtschaftlichen Selbständigkeit führt, zu erzielen? Wir fordern klare Massnahmen, welche keinen Anreiz dazu geben, nicht dauerhaft erwerbstätig und damit wirtschaftlich vollständig selbständig zu sein. Es ist in diesem Zusammenhang selbstverständlich, dass eine zumutbare Arbeit in jedem Fall und insbesondere mit der Absicht des dauernden Verbleibs in der Schweiz anzunehmen ist.
Ansätze und Bezahlkarte
Da die Anzahl anspruchsberechtigter Personen auf Kosten des Kantons Obwalden massiv ansteigt, sind die Ansätze der Asylsozialhilfe zu prüfen und gegebenenfalls zu senken. Ebenso gilt es die bisher ablehnende Haltung gegenüber der Einführung einer Bezahlkarte für Asylsuchende, wie in der Motion 52.24.03 gefordert, zu überdenken. Beide Massnahmen würden dazu beitragen, sowohl Kosten als auch Anreize zur Migration zu senken.
Bundesasylzentrum Glaubenberg
Der Regierungsrat erachtet den Betrieb des Bundesasylzentrum (BAZ) als vorteilhaft für den Kanton Obwalden, weil die Ausgaben für Unterbringung, Sozialhilfe, Gesundheitskosten, Betreuung und Integration zu 100% durch die Globalpauschalen und Integrationspauschalen des Bundes gedeckt werden können. Ebenfalls kommt eine Kompensation zum Zuge, die dazu führt, dass der Kanton Obwalden weniger reguläre Flüchtlinge ausserhalb des BAZ aufnehmen muss.
Mit dem Übergang der Finanzierung von Personen mit Schutzstatus S vom Bund auf die Kantone ändert sich die Ausgangslage. Insbesondere wenn man bedenkt, dass die angeführte Kompensation durch das BAZ nicht für Personen mit Schutzstatus S gilt. Ebenso überrascht es, dass trotz dieser Kompensation zurzeit bereits 168 Personen wirtschaftliche Sozialhilfe auf Basis der Asylsozialhilfe beziehen.
Mit der Reduktion der Bundesfinanzierung im Bereich des Status S und angesichts der trotz des BAZ verhältnismässig grossen Zahl an Flüchtlingen im Kanton Obwalden ist die bisherige Haltung gegenüber dem Betrieb eines Bundesasylzentrums auf dem Glaubenberg zu hinterfragen. Wir weisen darauf hin, dass bereits zwei sich unmittelbar in unserer Nähe befindlichen Bundesasylzentren zumindest vorübergehend geschlossen wurden.
Signifikant steigende Kosten im Bereich Justiz
Wir betonen ausdrücklich, dass in der Vernehmlassungsvorlage nicht alle Kosten, welche der öffentlichen Hand im Zusammenhang mit der Aufnahme von Flüchtlingen entstehen, genannt werden. So fallen in den Gemeinden beispielsweise Kosten für die sprachliche Integration und die Betreuung von Kindern an. Polizei, Strafbehörden und Gerichte verzeichnen eine unverhältnismässige Zunahme im Bereich der Strafverfolgung. Nur in seltenen Fällen führen diese teils ausserordentlich aufwendigen Verfahren zur Verurteilung bekannter Täter. Viele Täter sind beim Urteilsspruch längst untergetaucht, obschon diese Verfahren prioritär geführt werden. Die aktuellen gesetzlichen und deshalb anwendbaren Voraussetzungen verlangen dennoch nach dieser umfassenden Arbeit, lassen die Kosten in exorbitante Höhe schiessen und gleichzeitig findet auf andere Fälle das Beschleunigungsgebot Anwendung. Diese Tatsache wiederum führt dazu, dass Urteile als ungerecht empfundenen werden, welche von den Betroffenen nur schwer oder gar nicht nachvollzogen werden können. Dagegen wehren wir uns entschieden. Wir erwarten von den zuständigen Personen und Stellen, dass alle sich ihnen bietenden Möglichkeiten und Massnahmen ausgeschöpft werden, diese nicht ergebnisorientierten Kosten zu reduzieren und im besten Fall zu verhindern.
Sicherheit der Bevölkerung
Nebst den Kosten ist auch der persönlichen Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger mehr Aufmerksamkeit zu schenken. Wir erwarten, dass Rückführungen konsequent und zeitnah durchgeführt werden. Bei den für den Vollzug zuständigen eidgenössischen Stellen ist entsprechend dieser Forderung des Kantons Obwalden und der Gemeinden entsprechend Druck aufzusetzen, allenfalls auch anlässlich der (Neu-)Verhandlungen im Zusammenhang mit dem Bundesasylzentrum Glaubenberg. Unsere Bevölkerung hat Anspruch auf Sicherheit. Das Anpassen an die neue Situation ist kein Lösungsansatz.
Die SVP Obwalden befürwortet den Nachtrag zur Vollziehungsverordnung und fordert weitere Massnahmen, um die Kosten im Griff zu behalten, die Sicherheit der Bevölkerung zu verbessern und die Gerechtigkeit im Asylwesen sicherzustellen.
Wir danken dem Regierungsrat für die Möglichkeit zur Stellungnahme.
Für die SVP Obwalden
Hubert Schumacher, Präsident
Severin Wallimann, Fraktionspräsident


