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Medienmitteilung

SVP Obwalden reicht kantonale Volksinitiative gegen Solarpflicht und Technologieverbote ein

Zur Eröffnung der neuen Legislatur am 26. Juni 2026 hat die SVP Obwalden ihre Volksinitiative «Keine Solarpflicht und keine Technologieverbote» mit über 700 Unterschriften eingereicht. Das am 1. März 2026 in Kraft getretene neue Planungs- und Baugesetz (PBG) des Kantons Obwalden sieht eine Solarpflicht bei Neubauten und grösseren Umbauten sowie vom Regierungsrat zu erlassende Technologieverbote vor. Die SVP will die entsprechenden Passagen wieder streichen.

Das am 4. Dezember 2025 vom Obwaldner Kantonsrat verabschiedete Planungs- und Baugesetzes sieht eine Solarpflicht bei Neubauten und grösseren Umbauten vor. Die betroffenen Gebäude müssen zudem einen vom Regierungsrat willkürlich zu bestimmenden «Teil» der Elektrizität selbst erzeugen, wie Artikel 98, Abs. 2 PBG vorsieht: Bei Neubauten und erheblichen Erweiterungen muss das Gebäude einen Teil der benötigten Elektrizität selbst oder im Verbund erzeugen. Dies ist eine unnötige Verschärfung gegenüber dem Bundesrecht, das erst ab 300 m2 Gebäudefläche eine Solarpflicht vorsieht.

Weiter sind in den Ausführungsbestimmungen unter Artikel 100 PBG (Ausführungsrecht im Energiebereich) eigentumsfeindliche Bestimmungen vorgesehen, die dem Regierungsrat weitreichende Kompetenzen einräumen: Eine Ersatzabgabe von bis zu 1500 Franken pro nicht realisierter Kilowatt Leistung, das Verbot von bestimmten Wärme- und Heizsystemen sowie Vorschriften zur Energienutzung in Ferienhäusern und Ferienwohnungen.

Eine Pflicht zur Erstellung von Photovoltaikanlagen (PVA) führt dazu, dass Stromüberschüsse bei sonnigem Wetter entstehen, weil naturgemäss alle PVA in einem Gebiet gleichzeitig Strom produzieren und einspeisen. Andererseits herrscht im gleichen Gebiet Strommangel an bedeckten Regen-, Nebel- und Wintertagen, wenn sich sämtliche PVA auf Niedrig- oder Nullleistung befinden. In einer Strommangellage helfen die PVA in den allermeisten Fällen erwiesenermassen nicht, das Netz stabil zu halten. Akute Notsituationen im benachbarten Deutschland haben das eindeutig aufgezeigt. Wenn kantonale Stellen und der Regierungsrat dennoch einen positiven Beitrag für die Netzstabilität und Energiesicherheit kolportieren, ist dies als irreführend zurückzuweisen. Die verlustarme Langzeitspeicherung von grossen Strommengen steckt technisch leider noch immer in den Kinderschuhen.

Somit verbleibt eine planwirtschaftliche Vorgehensweise, welche massiv ins Eigentumsrecht eingreift und die Energiesicherheit im Kanton Obwalden gefährdet, statt stärkt. Aus Sicht der SVP ist es inakzeptabel, dass im Kanton Obwalden eine Solarpflicht und die Möglichkeit von Technologieverboten herrschen. Vielmehr sollen Hauseigentümer freiwillig auf erneuerbare Energien umsteigen – bestimmt durch echten technologischen Fortschritt statt Ideologie.

Für die SVP Obwalden
Marcel Schelbert, Kantonsrat

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