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15. GV und Parolen für den 14. Juni 2015


Medienmitteilung der SVP Obwalden vom 22. Mai 2015


Die GV der SVP Obwalden genehmigte die Jahresrechnung 2014 mit einem Gewinn trotz Wahljahr und empfiehlt für die Volksabstimmung vom 14. Juni 2015 alle vier Vorlagen zur Ablehnung und erteilt einen klaren Auftrag für die eidg. Wahlen vom Herbst 2015.

15. Generalversammlung der SVP OW
Nach dem ausführlichen Jahresbericht des Parteipräsidenten über das vergangene Jahr, genehmigte die Generalversammlung vom 20. Mai 2015 die Jahresrechnung 2014, welche trotz grösserem Aufwand im kantonalen Wahljahr mit einem erfreulichen Gewinn von Fr. 2‘267.– abgeschlossen werden konnte. Susanne Burch, Josef Infanger, Adrian Wälti und Susann Schmid wurden für weitere zwei Jahre im Vorstand bestätigt. Für die zurücktretende Revisorin Serafine Ming wählte die GV David Zumstein.

Volksabstimmung vom 14. Juni 2015
Der Bundesbeschluss über die Änderung der Verfassungsbestimmung zur Fortpflanzungsmedizin und Gentechnologie im Humanbereich (Präimplantations-diagnostik) ist keine parteipolitische Frage, sondern eine ethisch moralische Angelegenheit. Mit dieser Vorlage soll der Weg freigemacht werden für die Selektion zwischen wertvollem und minderwertigem Leben im Labor! Die Vorlage wird mit 51 Nein zu 3 Ja bei 11 Enthaltungen zur Ablehnung empfohlen.

Die «Stipendieninitiative» mag zwar aus Sicht der Studierenden gut gemeint sein, greift aber in die Hoheit der Kantone ein und würde erhebliche Mehrkosten zur Folge haben. Die Versammlung lehnt folglich diese Volksinitiative mit 65 Nein zu 0 Ja eindeutig ab.

Ebenfalls keine Unterstützung fand die Volksinitiative: «Millionen-Erbschaften besteuern für unsere AHV (Erbschaftssteuerreform)», welche der Fraktionspräsident Daniel Wyler, Engelberg vorstellte. Einerseits handelt es sich einmal mehr um eine Bundessteuer, welche in die kantonale Steuerhoheit eingreift und von den Kantonen erhoben werden muss. Viel schlimmer ist für den Referenten aber die echte Rückwirkung, welche das Vertrauen in den Staat massiv schwächt und für künftige Abstimmungen, vor allem aber den (Wirtschafts-) Standort Schweiz katastrophale Auswirkungen hat. Und zuletzt bleibt die spannende Frage: wer bestimmt den Verkehrswert der „Aktiven“, d.h. einer Liegenschaft, Unternehmung etc.? Alle diese negativen Punkte dieser Volksinitiative führten zum klaren Nein mit 65:0.

Die Änderung des Bundesgesetzes über Radio und Fernsehen (RTVG) wurde von Kantonsrat Christoph von Rotz, Sarnen vorgestellt. Die Revision will einen Systemwechsel von der geräteabhängigen Gebühr zu einer neuen Mediensteuer durch den Bund. Eine effiziente, landesweit qualitativ gute Grundversorgung mit Radio- und Fernsehprogrammen ist unbestritten. Der Freipass für eine unbeschränkte Steuererhöhung ohne Mitsprache durch das Volk, sowie die fehlende Definition des Service Public, welcher mit dieser neuen Mediensteuer finanziert werden soll, sind die zentralen Gründe für die einstimmige Ablehnung mit 65 Nein zu 0 Ja dieser Vorlage.

Eidg. Wahlen vom 18. Oktober 2015
Die Ausgangslage im Herbst ist, dass es im Ständerat durch den Rücktritt von Hans Hess, FDP eine Vakanz gibt und der Kanton Obwalden im Nationalrat von Karl Vogler, CSP vertreten wird. Die Versammlung ist überzeugt, dass der Kanton Obwalden kein 0.0 Kanton ist, wie er im Moment im Nationalrat gemäss Ranking der NZZ vertreten ist. Nach einer breiten und sehr konstruktiven Diskussion der Versammlung über alle möglichen Vor- und Nachteile ist klar, dass die SVP Obwalden bei den eidg. Wahlen 2015 definitiv antreten wird, denn sie will:

– keinen schleichenden EU-Beitritt
– keine fremden Richter
– unsere Volksrechte nicht beschneiden lassen
– tiefe Steuern, Gebühren und Abgaben
– als stärkste politische Kraft in der Schweiz endlich zwei SVP Bundesräte

Die Versammlung beauftrage deshalb den Vorstand der SVP Obwalden, nun geeignete Personen für beide Ämter Nationalrat und Ständerat zu suchen, um diese nach internen Hearings am nächsten Parteitag zur Nomination vorzuschlagen. Die Wahlvorschläge müssen am 31. August 2015 bei der Staatskanzlei Obwalden eingereicht sein.

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