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Untaugliche Verträge
Leserbrief vom 20. Oktober 2010
Wenn Verträge wie das sog. Völkerrecht oder das “Non-Refoulement-Prinzip” uns zwingt schwerstkriminelle Zuwanderer bei uns zu behalten, zeugt das klar von deren Untauglichkeit. Denn das gemeine Volk resp. die potentiellen Opfer haben doch hoffentlich auch noch Rechte!
Es darf nicht sein, dass die Täter besser geschützt sind als die Unbescholtenen. Deshalb ein klares JA für die Ausschaffungsinitiative und NEIN zum Gegenvorschlag, denn Integration darf uns nicht gesetzlich auferlegt werden da wir nicht die Schuld tragen können für Nicht-Integrationswillige.
Josef Jgnaz Wallimann, Alpnach Dorf