Motion: Zwingendes obligatorisches Staatsvertragsreferendum bei Abstimmung über EU-Rahmenabkommen 2.0
Motion Gemäss Art. 54 Kantonsratsgesetz
Eingereicht anlässlich der Kantonsratssitzung vom 12. September 2024.
Auftrag
Der Regierungsrat wird in Bezug auf ein mögliches institutionelles Abkommen zwischen der Schweiz und der Europäischen Union beauftragt:
1. Sich beim Bundesrat sowie beim eidgenössischen Parlament aktiv dafür einzusetzen, dass bei einer allfälligen eidg. Abstimmung nebst dem Erfordernis des Volksmehrs auch dasjenige des Ständemehrs gilt (obligatorisches Staatsvertragsreferendum).
2. Im Falle einer Nichtunterstellung des entsprechenden Bundesbeschlusses unter das obligatorische Staatsvertragsreferendum, alle rechtlich möglichen Massnahmen (z.B. Rechtsgutachten, Beschwerden, usw.) einzuleiten, um das Erfordernis des Ständemehrs zu erzwingen.
3. Im Falle einer Nichtunterstellung des entsprechenden Bundesbeschlusses unter das obligatorische Staatsvertragsreferendum, im Namen des Kantons Obwalden das Referendum nach Art. 141 BV zu ergreifen und darauf hinzuwirken, dass sich mindestens sieben weitere Kantone der Referendumsergreifung anschliessen.
4. Im Falle einer Nichtunterstellung des entsprechenden Bundesbeschlusses unter das obligatorische Staatsvertragsreferendum und im Falle eines Zustandekommens des fakultativen Referendums die eidg. Abstimmung im Kanton Obwalden nicht durchzuführen.
Begründung
In keinem anderen Land dieser Welt ist die Bevölkerung so frei und geniesst so viel politische Selbstbestimmung wie in der Schweiz. Das geplante EU-Rahmenabkommen 2.0 hätte diesbezüglich weitreichende Konsequenzen: Gemäss «Common Understanding» sollen etwa EU-Richter über dem Schweizer Stimmvolk stehen, was die demokratischen Rechte und die Freiheit der Schweizer Bürger einschränkt. Deshalb ist der EU-Vertrag zwingend dem obligatorischen Referendum zu unterstellen, so dass Volk und Stände das letzte Wort dazu haben. Im ersten Artikel der Bundesverfassung ist unmissverständlich festgehalten: «Die Schweizerische Eidgenossenschaft sind das Schweizervolk und die Kantone». Dementsprechend erfordert ein so weitreichender Vertrag wie das EU-Rahmenabkommen 2.0 die doppelte Zustimmung. Es liegt im Interesse des Kantons Obwalden, dass auch die Stände über die Anbindung der Schweiz an die Europäische Union mitbestimmen können.
Auch Professor Andreas Glaser, welcher sich weder für, noch gegen das Rahmenabkommen ausspricht, sagt in Bezug auf das Erfordernis des obligatorischen Referendums1: «[…] auf dieser Grundlage müsste das Parlament meines Erachtens das neue Abkommen dem obligatorischen Referendum unterstellen, da es qualitativ an den EWR-Beitritt heranreicht.»
Das geplante EU-Rahmenabkommen 2.0 umfasst unsere Staatsordnung, Rechtsprechung, eine Verknüpfung aller bestehenden und künftigen Abkommen (wie zum Beispiel in den Bereichen Strom, Lebensmittelsicherheit und Gesundheit), sowie einen regelmässigen «finanziellen Beitrag» der Schweiz an die EU (Tributzahlung). Es handelt sich demnach um einen Vertrag mit massiven Auswirkungen auf die Schweiz. Trotzdem scheint es Kräfte zu geben, welche unsere Demokratie aushebeln möchten.
Nun braucht es den Kanton Obwalden – wie auch weitere Kantone – welche für die direkte Demokratie einstehen und auch die demokratisch und verfassungsmässig gewollte Mitsprache der Kantone sicherstellen. Als Urkanton der Eidgenossenschaft ist Obwalden diesbezüglich besonders in der Pflicht.
Sarnen, 12. September 2024
Kantonsrat & Präsident Junge SVP Obwalden
Severin Wallimann