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Vernehmlassung

Erhöhung des Einschulungsalters – Nachtrag zur Volksschulverordnung

Die SVP Obwalden ist grundsätzlich einverstanden mit der Erhöhung des Einschulungsalters und der Verschiebung des Stichtags von Ende Juli auf Ende Februar. Eine Verschiebung um nur drei Monate lehnt die SVP OW jedoch ab. Die Anpassung hat nicht wie vom Regierungsrat vorgeschlagen in zwei sondern direkt in einem Schritt zu erfolgen. Aus Sicht der SVP ist die Erziehung der Kinder klar die Aufgabe der Eltern, Tagesstrukturen für Kleinkinder sind keine Aufgabe des Staates. Zudem erleichtert ein höheres Einschulungsalter später den Übergang in die Berufswelt.

Am 9. September 2021 hat Kantonsrätin Veronika Wagner-Hersche und weitere Mitunterzeichnende eine Motion mit dem Titel „Erhöhung Einschulungsalter obligatorischer Kindergarten“ eingereicht. Am 2. Dezember 2021 hat der Kantonsrat die Motion überwiesen. Das Bildungs- und Kulturdepartement hat daraufhin einen Nachtrag zur Volksschulverordnung erarbeitet, welcher das Anliegen der Motion, die Erhöhung des Einschulungsalters, umsetzt. Der Regierungsrat hat den Nachtrag in erster Lesung beraten und das Bildungs- und Kulturdepartement mit der Durchführung eines Vernehmlassungsverfahrens beauftragt.

Aus Sicht der SVP ist die Erziehung der Kinder klar die Aufgabe der Eltern, Tagesstrukturen für Kleinkinder sind keine Aufgabe des Staates. Zudem erleichtert ein höheres Einschulungsalter später den Übergang in die Berufswelt.

Mit dem vorliegenden Nachtrag zur Volksschulverordnung unterbreitet der Regierungsrat dem Kantonsrat einen Vorschlag, welcher die am 2. Dezember 2021 vom Kantonsrat überwiesene Motion erfüllt. Es handelt sich um eine separate Vorlage, auch wenn nun gleichzeitig eine umfassende Revision der Bildungsgesetzgebung ins Auge gefasst wird; würde diese Revision abgewartet, könnte die Umsetzungsfrist der Motion von zwei Jahren (vgl. Art. 57 Abs. 1 des Gesetzes über den Kantonsrat vom 21. April 2005, GDB 132.1) nicht eingehalten werden.

Der Regierungsrat berücksichtigt in seinem Vorschlag, dass das Schuleintrittsalter bei den verschiedenen Kantonen zwischen Ende Februar und Ende Juli variiert; 20 Kantone haben den Stichtag Ende Juli. Der Regierungsrat beabsichtigt vor diesem Hintergrund, sich dem Kanton Nidwalden anzugleichen und, wie von der Motionärin als Rahmen vorgeschlagen, den Stichtag in der Volksschulverordnung um fünf Monate, d.h. auf Ende Februar, altersmässig nach hinten zu verschieben.

Geplant ist, den neuen Stichtag in zwei Schritten einlaufend einzuführen: Für das Schuljahr 2024/2025 gilt übergangsweise für den Kindergarteneintritt (obligatorisch oder freiwillig ein Jahr
früher) Stichtag Ende April. Ab Schuljahr 2025/2026 gilt dann der Stichtag Ende April für die Primarschule und der neue Stichtag Ende Februar für den Kindergarteneintritt (obligatorisch oder
freiwillig ein Jahr früher). Im Schuljahr 2026/2027 gilt auch für den Übertritt in die Primarschule der neue Stichtag Ende Februar.

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