Nachtrag zum kantonalen Waldgesetz: Finanzkosmetik auf Kosten der Gemeinden
Mit Schreiben vom 24. Mai werden interessierte Kreise zum «Nachtrag zum kantonalen Waldgesetz (Anpassung der Kostenteiler bei den Programmvereinbarungen mit dem Bund im Umweltbereich)» zur Stellungnahme bis zum 21. Juli 2023 eingeladen.
Nachstehend bezieht die SVP OW wie folgt Stellung zum Nachtrag zum kantonalen Waldgesetz (Anpassung der Kostenteiler bei den Programmvereinbarungen mit dem Bund im Umweltbereich):
Eingangsgedanken:
Die im Anhang des kantonalen Waldgesetzes festgelegten Kantons- und Gemeindebeiträge an Massnahmen und Projekte im Bereich Wald sind sehr unterschiedlich und haben ihren Ursprung aus der Zeit vor der Neugestaltung des Finanzausgleichs und der Aufgabenteilung (NFA), welche per 1. Januar 2008 in Kraft getreten ist.
Nun soll die bestehende Vielfalt der Beitragssätze vereinfacht und im Sinne des «Nutzniesserprinzips» angepasst werden. Die Anpassungen bewirken eine Entlastung des Kantons von jährlich rund 0,5 Millionen Franken. Der Bundesbeitrag bleibt unverändert.
Im erläuternden Bericht sind ausser dem vom Regierungsrat erwähnten und erörterten Missverhältnis keine sachlichen Gründe erkennbar, die eine noch grössere Kostenüberwälzung an die Gemeinden rechtfertigen würden. Zwar soll auf der einen Seite offenbar dem Nutzniesserprinzip besser Rechnung getragen werden, auf der anderen Seite geht es – wie dem Bericht und dem Schreiben zu entnehmen ist – jedoch auch primär um eine finanzielle Entlastung des Kantons. Faktisch sind keine Gründe – ausser monetäre – für eine Abwälzung der Kosten auf die Gemeinde ersichtbar.
Die Nutzniessung kann aber auch aus Sicht der Nutzung des Nationalstrassennetzes, der Kantonsstrassen und der Bahninfrastruktur anders gewichtet werden. Dem zufolge stehen vom Lopper bis zum Brünig wie auch die Zufahrt nach Engelberg oder ins Melchtal im Interesse aller, welche es nicht rechtfertigen die Gemeinden mit grösseren Beitragsanteilen zu belasten.
Seit dem Abschluss des Verteilers der ersten Programmvereinbarung im Bereich Schutzwald, Biodiversität im Wald und Waldbewirtschaftung hat sich die Situation beachtlich geändert. Der Restfinanzierer hat inzwischen mehr Möglichkeiten, Holz besser zu verwerten. Dieser profitiert durch den Verkauf von Holz über diverse Kanäle oder durch die Verbrennung von Altholz zur Energiegewinnung. Zusammenfassend sind für die SVP keine sachlich begründeten Argrumente ersichtlich, das bestehende System wie im Gesetzesentwurf vorgesehen, zu ändern, bzw. die Änderung einseitig zu Lasten der Gemeinden zu vollziehen.
Gemäss Informationen der SVP fand im vergangenen Jahr eine Sitzung zwischen Gemeindevertretern und dem Regierungsrat zum neuen Verteilschlüssel statt. Leider wird diese Sitzung nirgends im erläuternden Bericht des Regierungsrates erwähnt, noch gibt es eine Zusammenfassung der Meinungsäusserungen respektive Stellungnahmen der Gemeinden, Korporationen und Waldbesitzern. Aber genau ein solches Meinungsbild der Gemeinden wäre aus der Sicht der SVP sehr wichtig und gehört in einen solchen Bericht. Bei den Gemeinden wird neu eine halbe Million mehr Beiträge eingefordert und man findet kein Wort im Bericht, wie die Gemeinden sich dazu stellen. Deshalb lehnt die SVP die geplante Gesetzesänderung vorerst ab. Im Sinne eines fairen Verteilschlüssel soll der Regierungsrat nochmals mit den Gemeinden zusammensitzen, damit abschliessend eine Gesetzesvorlage vorliegt, mit der alle Beteiligten einverstanden sind. Des Weiteren soll nicht nur mit den Gemeinden, sondern auch mit den Waldbesitzern ein möglicher neuer Verteilschlüssel diskutiert werden.
Die vorliegende Gesetzesanpassung ist aktuell als «Finanzkosmetik» zu betrachten. Die SVP ist der Meinung, dass es zwischen Kanton und Gemeinden noch einige offene Bereiche gibt, welche aus Sicht des Kantons zu grösseren finanziellen Entlastungen führen würden. Diese müssen aber mit den Gemeinden und weiteren Beteiligten fundiert geprüft werden, bevor überhaupt eine Gesetzesänderung in die Vernehmlassung gelangt.
Schlussgedanken:
Die SVP hat sich auch Gedanken gemacht, wie die Pflege / Unterhalt etc. des Waldes in Zukunft finanziell besser verteilt wird in der Gesellschaft. Der unbestrittene Nutzen eines gesunden Waldes kann finanziell gar nicht genau beziffert werden, so unbezahlbar ist er für ein gesundes Leben in unserem Land. Es ist daher äusserst störend, dass diese hohen zusätzlichen Kosten finanziell schwachen Gemeinden zugemutet und verordnet werden. Hier braucht es eine fairere Kostenverteilung, denn die halbe Schweiz, weit über unsere Kantonsgrenzen hinaus, profitiert von unserer grünen Lunge im Herzen der Schweiz. Hier steht der Regierungsrat in der Pflicht, die städtischen NFA-Millionenbezüger in die Pflicht zu nehmen. Es kann nicht sein, dass wir unsere Steuereinnahmen mit solchen Kantonen teilen und wir dank eines gesunden Waldes auch noch die Gesundheitskosten übernehmen für diese «Schlaumeier».
Die SVP OW bedankt sich für die Möglichkeit zur Stellungnahme und Berücksichtigung der formulierten Punkte.
Marcel Schelbert, Präsident SVP OW
Ivo Herzog, Fraktionspräsident