Neues Obwaldner Spitalgesetz geht für SVP in die richtige Richtung
Eine Verbundlösung des Obwaldner Kantonsspitals (KSOW) mit dem Luzerner Kantonsspital (LUKS) erachtet die SVP Obwalden als sinnvoll. Der Rahmen, den das neue Spitalgesetz vorgibt, ist eine gute Grundlage, die jedoch noch Verbesserungspotenzial aufweist. Aus Sicht der SVP Obwalden muss das neue Gesetz insbesondere den Grundsatz «zweckmässig und wirtschaftlich» erfüllen.
Nur wenn grosse Anstrengungen für eine bessere Wirtschaftlichkeit des Kantonsspitals Obwalden unternommen werden, ist das Spital langfristig finanziell tragbar und somit der Spitalstandort Sarnen gesichert. Die SVP Obwalden begrüsst daher eine Verbundlösung, welche den vieldiskutierten Artikel 22 des Gesundheitsgesetzes in der heutigen Form überflüssig macht. Durch den Aktionärsbindungsvertrag wird in Zukunft geregelt sein, was und wie das LUKS am Standort Sarnen anbietet.
Eine bessere Wirtschaftlichkeit stärkt den Spitalstandort Sarnen. Die SVP Obwalden fordert deshalb unmissverständlich die Anpassung von Artikel 22 des Gesundheitsgesetzes. Die Definition der medizinischen Abteilungen in Artikel 22 steht im Gegensatz zur Zweckmässigkeit, Wirksamkeit und Wirtschaftlichkeit. Ohne Anpassung des Artikel 22 werden die GWL-Kosten (Gemeinwirtschafltiche Kosten) jedes Jahr steigen, die notwendigen Qualitätsanforderungen nicht mehr erfüllt werden können und so der Spitalstandort Sarnen gefährdet.
Auch die Gesamtsicht auf das Schweizer Gesundheitswesen ist in diesem Zusammenhang wichtig. Die Gesundheitskosten steigen von Jahr zu Jahr und belasten die Bürgerinnen und Bürger massiv über die Krankenkassenprämien und die Steuerzahlerinnen und Steuerzahler mit der Übernahme der Defizite (GWL) und den steigenden Prämienverbilligungskosten. Zu diesen hohen Kosten tragen insbesondere auch die Spitäler bei.
Die Obwaldnerinnen und Obwaldner müssen sich bewusst sein, dass die Gesundheitsversorgung nicht gratis zu haben ist. Auch mit dieser Verbundlösung muss der Kanton Obwalden kräftig Steuergeld investieren. Als notwendiges Eigenkapital der neuen Spital Obwalden AG sind aktuell rund 11,9 Millionen Franken vorgesehen, dazu kommen noch notwendige flüssige Mittel von 4,5 Millionen Franken für die Spital Obwalden Immobilien AG. Dies entspricht total 16,4 Millionen Franken. Alle zusätzlich geforderten Leistungen, zum Beispiel durch Artikel 22, werden dann noch zusätzlich über die GWL-Kosten an den Kanton Obwalden verrechnet.
Um die Gesundheitsversorgung effizient und qualitativ hochstehend zu sichern ist das ganze Gesundheitswesen zu koordinieren. So kann auch die lauf ende Kostensteigerung gebremst werden. Dazu kann auch das Kantonsspital Obwalden einen wichtigen Beitrag leisten.
Vernehmlassungsantwort der SVP Obwalden im PDF: Fragebogen_Vernehmlassung_Spitalgesetz
Bereits in der überparteilichen Motion vom 24. März 2022 bekräftige die SVP ihre Haltung zum Spital und stellte sich klar hinter den Spitalstandort Sarnen: Motion_betreffend_Konkretisierung_und_Umsetzung_der_Spitalstrategie_am_KSOW
Für die SVP Obwalden
Der Präsident, Marcel Schelbert
Der Fraktionspräsident, Remo Fanger