Vernehmlassung zur Revision der Gemeindeordnung Alpnach
Vernehmlassung zur Revision der Gemeindeordnung Alpnach vom 29. August 2014
Sehr geehrter Herr Gemeindepräsident
Sehr geehrte Damen und Herren Gemeinderäte
Sehr gerne nehmen wir zur vorgeschlagenen Gemeindeordnung Stellung. Für die SVP Alpnach steht die finanzielle Situation der Gemeinde Alpnach im Zentrum.
Die SVP Alpnach fordert deshalb mit dieser Revision der Gemeindeordnung, dass nur noch eine ordentliche Gemeindeversammlung im Frühling für die Rechnung durchgeführt wird. Das Budget ist der Stimmbevölkerung nur noch an der Urne zur Abstimmung zu unterbreiten. Dieses Vorgehen ist unter Betrachtung der tiefen teilnehmenden Stimmbevölkerung an der Budgetgemeindeversammlung auch in Alpnach absolut gerechtfertigt. Nur damit wird die finanzielle Entwicklung der Gemeinde Alpnach von einer breiteren Bevölkerung abgestützt. Die Gemeinde Sarnen hat diesen Schritt bereits erfolgreich umgesetzt.
Mit der Verankerung der Geschäftsleitung in der Gemeindeordnung sind wir nicht einverstanden. Der Gemeinderat muss in den nächsten Jahren die finanzielle Situation unter Kontrolle bringen, bevor über eine solche Verankerung des Modells mit einer Geschäftsleitung und Kompetenzdelegationen diskutiert wird. Zudem sehen wir keinen Nutzen für die Bevölkerung mit einer Geschäftsleitung, sondern befürchten einen Ausbau der Verwaltung.
Dafür erachten wir eher die Einsetzung einer Geschäfts- und Rechnungsprüfungs-kommission (GRPK), welche in Zukunft mehr Kompetenzen hat als die aktuelle RPK und jeweils das Budget prüft und zuhanden der Stimmbevölkerung eine Empfehlung abgibt.
Absolut überrascht hat uns die massive Erhöhung der finanziellen Kompetenzen des Gemeinderates unter Art. 15. Mit einem klaren transparenten Budget kann es nicht sein, dass der Gemeinderat seine Kompetenz für einmalige Ausgaben auf Fr. 250’000.00 erhöhen will. Die SVP Alpnach fordert hiermit klar, dass die Kompetenzen gemäss der aktuellen Gemeindeordnung beizubehalten sind. In der aktuellen finanziellen Situation ist eine solche Regelung nicht nachvollziehbar.
Auch die Kompetenz für den Kauf und Verkauf von Immobilien bis zu einer halben Million sehen wir nicht als angebracht. Solche Investitionen oder Desinvestitionen bedürfen der Zustimmung der Stimmbevölkerung anlässlich einer Urnenabstimmung.
Nun hoffen wir, dass wir Ihnen mit unserer Stellungnahme gedient haben und Sie unsere Einwände berücksichtigen.
Freundliche Grüsse
SVP Alpnach
Willy Fallegger, Präsident