Nachtrag zum kantonalen Bildungsgesetz: Note ungenügend!

Der Ausnahmefall wird zum Normalfall
Es reicht nicht die Bildungsgesetzgebung an die Schulrealität anzupassen und zeitgemäss zu sein. Die SVP-Fraktion hat einen weitaus grösseren Anspruch an die Gesetzgebung. Ein Gesetz muss haltgebend und richtungsweisend sein – ein Gesetz muss die Schwächsten schützen. Im heutigen Schulsystem ist der ruhige, „normal begabte“ Schüler der Schwächste. Trotz unserer angeblich toleranteren Gesell-schaft ist die Bandbreite von Normal immer schmäler geworden. Alles ausserhalb der Bandbreite muss sofort abgeklärt werden, denn nur so wird man ihn entsprechend unterstützen können.
Die Revision geht in die falsche Richtung
Bei all den Revisionsarbeiten hat man gehört, dass sich das Uhrwerk der Bildung bewährt hat. Aber niemand getraut sich hinzuschauen und die Zeit abzulesen. Die Uhr geht falsch! Und dies ist nicht nur der Eindruck der SVP-Fraktion, wie man der aktuellen Bildungsdiskussion entnehmen kann. Das veränderte Leistungsniveau der Schulabgänger führt dazu, dass man jetzt in der Berufswelt die Anforderungen der Qualifikationsverfahren nach unten korrigiert, nur damit die Fehljustierung der Volksschule nicht mit grossen Durchfallquoten auffällt. Wie will man jungen Leuten eine aktive Teilnahme an der Gesellschaft ermöglichen, wenn ein Viertel der Schulabgänger in den Kulturtechniken Lesen und Schreiben grosse Defizite aufweist? Und dies in einem der teuersten Bildungssystemen der Welt. Gemäss dem Bundesamt für Statistik sind die Kosten für den Personalbedarf pro Schüler in den letzten zwanzig Jahren um mehr als 50% gestiegen!
Mehrkosten von über 1 Million Franken
In einem längeren Prozess hat man die einzelnen Punkte der Gesetzgebung breit abgestützt durchleuchtet, wobei immer zu beachten ist, wer tatsächlich hinter den Rückmeldungen der einzelnen Gemeinden steht. Geradeso, wie wenn man bei einem raffinert gebauten Uhrwerk all die Zahnrädchen und Federchen überprüfen würde. Da und dort kam ein Teilchen dazu und mit ein paar Tropfen Öl will man quietschende Stellen beheben. Diese Rädchen und das Öl werden den Steuerzahler jährlich über eine Million Franken zusätzlich kosten, und dies, obwohl man weiss, dass die Ölkanne schon bald leer sein wird.
SVP-Fraktion reichte acht Anträge ein
Mit acht Anträgen hat die Fraktion der SVP Obwalden an der Kantonsratssitzung vom 20. März 2025 versucht, die Revision der Bildungsgesetzgebung in zielgerichtete Bahnen zu lenken. Dies mit dem Antrag zur Wahlmöglichkeit der Gemeinden zum Geteilten Schulmodell auf Sekundarstufe I und mit dem Antrag den Gemeinden nicht zwingend das Angebot zum zweiten freiwilligen Kindergartenjahr vorzuschreiben. Das Ergebnis zeigt aber, dass nicht nur der Regierungsrat, sondern auch die anderen Parteien, nicht an einer kritischen Diskussion über die aktuelle Bildungspolitik interessiert sind. Statt einer echten Reform liegt nach der ersten Lesung ein Gesetz mit vorwiegend kosmetischen Änderungen gegenüber geltendem Recht vor.
Hier klicken: 2025-03 KLARTEXT Bildungsgesetz
Für die SVP Obwalden:
Alfred von Ah
dipl. Berufsschullehrer, Gärtnermeister
Kantonsrat, Sarnen