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„Müssen diese Kröte schlucken“, vom 12.1.2013 in der NOZ


Leserbrief vom 20. Januar 2013


Diese Kröte wird nicht freiwillig geschluckt, diese Kröte wird uns Alpnachern mit dem Zwangstrichter von Bundesbern hinunter gestopft wie bei einer Stopfgans; wie diese können wir nicht anders. Wem wir das zu verdanken haben, kennen die Leute aus dem Ausspruch eines Politikers, der nie Recht haben darf, der da sagte: „Das haben wir den Linken und Netten“ zu verdanken“. 

Den Unmut der Leserbriefschreiber v. 18.1.2013 teile ich. Die Alpnacher haben nun die Folgen der Politik dieser Mitte-links – Parteien zu tragen. Damit meine ich auch die Mutterpartei jener Partei, die in Alpnach „dänkt und länkt“.

Jetzt hoffen wir, dass unsere Volksvertreter in Bern, insbesondere der Kandidat der Einheit (aus SP, CSP, CVP und – leider – FDP), Karl Vogler, sich gegen die geplante Asylunterkunft in Alpnach stark machen. Die Bevölkerung wartet auf sein „Machtwort“.

Der Gemeinderat führt in seiner Medienmitteilung eine Chronik der Abläufe zum Truppenlager „Kleine Schliere“ auf.

Ist unsere Gemeinde führungslos? Am 28.Sept.wurde die Änderungen zum Asylgesetz beschlossen. Aber schon vorgängig – war klar, dass Alpnach und Glaubenberg als mögliche Asylunterkünfte in Betracht gezogen werden.  Man hätte genügend Zeit gehabt, um zu reagieren. Entgegen der Darstellung in der Chronik der Gemeinde, hat die SVP das Thema beim Gespräch der Parteien mit dem Gemeinderat auf’s Tapet gebracht. Auch war es die SVP, die bereits im Oktober-Blettli auf die Gefahr aufmerksam gemacht hat, man könnte auf die unglückliche Idee kommen, das Truppenlager für eine Asylunterkunft zu missbrauchen.

Ich bin mir nicht sicher ob jemand von unserer Gemeinde-Exekutive den Artikel 26 a schon jemals gelesen hat. Als Kantonsrat sehe ich in der Formulierung eine grosse Chance für den Wiederstand gegen diese Asylunterkunft. Im Artikel 26 a steht: Anlagen und Bauten des Bundes können ohne kantonale oder kommunale Bewilligungen zur Unterbringung von Asylsuchenden für maximal drei Jahr genutzt werden, wenn die Zweckänderung keine erheblichen baulichen Massnahmen erfordert und keine wesentliche Änderungen in Bezug auf die Belegung der Anlage oder Baute erfolge.

Als Kenner der Örtlichkeiten wie der betreffenden Räumlichkeiten bin ich der Meinung, dass für eine Unterbringung von Asylbewerbern erhebliche bauliche Massnahmen ausgeführt werden müssen. Bei den Belegungen erfolgt eine wesentliche Änderung. Drei Jahre sind geplant. Man sollte versuchen, möglichst kürzere Aufenthaltsfristen auszuhandeln. Nun,  liebe Gemeinderäte, diese Kröte ist noch nicht geschluckt bzw. heruntergewürgt. Es gibt genügend Fakten die gegen diese Asylunterkuft sprechen. Der Gemeinderat muss nun versuchen, für Alpnach gut zu verhandeln. Am liebsten wäre uns, dass man Bundesbern von der gegenüber der Bevölkerung rücksichtslosen Absicht, an dieser Lage in Alpnach auf eine Asylunterkunft zu errichten, abbringen könnte. 

Willy Fallegger SVP Kantonsrat, Alpnach

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