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Motion: Bezahlkarte für Asylbewerber

Motion Gemäss Art. 54 Kantonsratsgesetz

Eingereicht anlässlich der Kantonsratssitzung vom 14. März 2024.

In Deutschland haben sich die Bundesländer auf Standards zur Einführung einer geplanten Bezahlkarte für Flüchtlinge geeinigt, nachdem die SPD-geführte deutsche Bundesregierung bereits im November beschlossen hat, dass eine solche Bezahlkarte bundesweit eingeführt werden soll. Bei der Bezahlkarte handelt es sich um eine guthabenbasierte Karte mit Debitfunktion, die ohne Kontobindung funktioniert. Sie ersetzt das Auszahlen von Bargeld. Entsprechend sollen so Flüchtlinge einen Teil ihrer Leistungen als Guthaben auf der Karte erhalten. Die Karte kann in der Regel überall dort benutzt werden, wo auch mit Kredit- oder EC-Karten gezahlt werden kann.

Ein Beispiel aus der Schweiz:
Die Medien nannten ihn den «Hassprediger von Biel». Der Imam Abu Ramadan hetzte in einer Bieler Moschee gegen andere Religionen und bezog zwischen 2003 und 2017 rund 600 000 Franken, welche teils zweckentfremdet eingesetzt wurden. Das ist ein gravierender Fall, welcher in Zukunft mit der Bezahlkarte verhindert werden könnte.

Die Einführung einer solchen Bezahlkarte senkt die Anreize zur illegalen Migration und verhindert, dass Geldleistungen an Schlepperbanden und kriminelle Organisationen weitergeleitet werden können oder aber Dritte in den Ursprungsländern mitfinanziert werden. Damit wird die Möglichkeit unterbunden, Geld aus staatlicher Unterstützung in die Herkunftsländer zu überweisen, womit die Schlepperkriminalität bekämpft werden kann. Erste Versuche in Landkreisen in Deutschland haben gezeigt, dass das System sehr gut funktioniert. Mit der Bezahlkarte können Asylsuchende innerhalb des Landkreises bis zu einer entsprechend vom Landkreis gesetzten Limite in einzelnen Geschäften einkaufen gehen.

Mit der Einführung eines solchen Bezahlkartensystems soll deshalb auch im Kanton Obwalden die heutige Barauszahlungspraxis der finanziellen Unterstützung an Asylsuchende und Abgewiesene ersetzt werden. Sie soll regional für Einkäufe genutzt werden können. Es ist zu betonen, dass es sich bei der Bezahlkarte nicht um eine Reduktion der Unterstützung handelt.

Für die SVP ist Bargeld als breit einsetzbares Zahlungsmittel nach wie ein wichtiger Pfeiler in der Schweizer Wirtschaft. Es muss unbedingt erhalten bleiben. Im Asylbereich ist jedoch aufgrund des nachweislich gehäuften Missbrauchs der aus Steuergeldern finanzierten Unterstützung zukünftig auf die Auszahlung von Bargeld zu verzichten.

Die Vorteile eines solchen Systems liegen auf der Hand:

  • Verbesserte Sicherheit: Durch die Einschränkung auf Einkäufe wird das Risiko von Missbrauch für illegale Aktivitäten minimiert.
    Förderung der Integration: Die Karte ermutigt Asylbewerber, lokal einzukaufen und Arbeit zu suchen, was ihre Integration in die Gemeinschaft fördert.
  • Transparenz und Kontrolle: Der Geldfluss ist nachverfolgbar, was zu weniger Zweckentfremdung der Gelder führt.
  • Reduzierung von Anreizen zur Migration: Die Einschränkung könnte potenziell die Anreize für unbegründete Asylanträge von Wirtschaftsflüchtlingen verringern.
  • Menschliche Perspektive: Die Karte bietet eine sichere und würdevolle Art, eine Unterstützung sicherzustellen und gleichzeitig Missbräuche zu verhindern.
  • Sicherheitsaspekt: Ein weiterer positiver Effekt der Karten ist, dass in den Asylunterkünften weniger Bargeld herumliegt.
  • Diebstahlschutz: Die Karte bietet dem Asylbewerber Schutz gegen Bargelddiebstahl.

Die Art der Auszahlung liegt in der Kompetenz der Kantone.
Die Motionäre ersuchen den Regierungsrat daher, dass er die Einführung eines Bezahlkartensystems als Ersatz für die aktuelle Praxis der finanziellen Unterstützung von Asylsuchenden und abgewiesenen Asylbewerbern vorsieht. Eine Ausweitung auf weitere Bereiche im Sozialwesen ist zu prüfen.

Sarnen, 14.03.2024

Kantonsrat
Thomas Michel

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