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Linke “Steuergerechtigkeit”


Leserbrief vom 17. April 2015


Kein Staat kann ohne Einnahmen funktionieren. Die Funktionsfähigkeit eines Staates setzt aber auch nebst vorhandenem Steuersubstrat die Steuergerechtigkeit voraus. Die Initiative der nationalen Erbschaftssteuer der Linken und Gutmenschen muss in der Kategorie Überbesteuerung gesehen werden. Jede Form von Überbesteuerung ist allerdings ungerecht und sozial unverträglich!

Es ist exakt eine solche Erbschaftssteuer, die jene Familien bestraft, die sich ein Leben lang abmühten und anstrengten und andererseits jene belohnt, die ihr Geld verjubelten. Eine nationale Erbschaftssteuer gleicht einem Kuckuck der seine Brut aufzieht indem er andere hart arbeiten lässt. Wir wollen keinen Kuckuck-Staat! Obwohl die meisten Kantone die Erbschafsteuer abgeschafft haben, soll nun der Bund eine solche Überbesteuerung erheben dürfen. Diese schändliche Steuer würde bei Annahme rückwirkend per 1. Januar 2012 in Kraft treten und eventuelle Schenkungen könnten ebenfalls betroffen sein. Eine solche retroaktive Bestimmung ist rechtstaatlich äusserst bedenklich. Die Einführung einer nationalen Erbschaftssteuer tangiert überdies die kantonale Steuerhoheit und schränkt diese zusätzlich noch ein. Ein massvoller Steuerwettbewerb zwischen den Kantonen und Gemeinden ist aber allgemein erwünscht, zwingt er doch unsere Gemeinwesen effizienter zu arbeiten, und steigert so letztendlich den Wohlstand von uns allen. Ich jedenfalls will keine griechischen oder italienischen Verhältnisse. Hier ein Beispiel wie das in der Praxis aussehen würde: Das Erbvermögen besteht oft in Form eines Wohnhauses. Das führt meist dazu, dass Wohneigentum verkauft werden muss, um die Miterben auszubezahlen. Verkaufen die Erben das Haus, sahnt der Fiskus nach der Einkommenssteuer (Eigenmietwert), der Vermögenssteuer mit der Grundstückgewinnsteuer und Handänderungssteuer gleich nochmals ab. Dabei wird dasselbe Steuersubstrat gleich viermal besteuert. Und damit scheint’s noch immer nicht genug, denn in manchen Kantonen kommen noch die Liegenschaftssteuern dazu. Besonders verhängnisvoll ist, dass die inflationsbedingte Wertsteigerungen bei einer Erbschaftssteuer mitbesteuert werden soll während gleichzeitig gar keine wirtschaftliche Leistungsfähigkeit erzielt wurde! Diejenigen Steuerpflichtigen, die gespart haben, sind einmal mehr die Geprellten. Der Staat darf sich keinesfalls am Sparbatzen fürsorglicher Eltern beziehungsweise deren Nachkommen bereichern. Ihr erklärtes Ziel, die Überwindung des Kapitalismus, illustriert die SP mit den Worten: “Wir wollen den Boden unter den Füssen nicht verlieren” (NZZ, 7. April 2010). Ich nehme an, die Pflegeeltern des Kuckucks sollen wohl herhalten. Diesen Boden, ihr hart erarbeitetes und nun vererbtes Hab und Gut, sollen gemäss SP die andern verlieren.

Die Absicht der Linken ist somit ganz offensichtlich: die wirtschaftlichen Mittel der nächsten Generation sind zu plündern, sollen die Nachkommen doch mit Schulden aufwachsen. Eine solche Politik ist unverantwortlich und schränkt die Menschen in ihren gesamten Gestaltungsmöglichkeiten ein. Sie macht sie zu entmündigten Bürgern, die von der Wohlfahrt abhängig werden. Das wollen wir nicht! Wir wehren uns gegen diese ungerechte Steuerabsicht!

Marcus Wälti-Steudler, Sarnen

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