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Bundesasylzentrum Glaubenberg: Antworten von Bundesrat Beat Jans an Nationalrätin Monika Rüegger

Anlässlich der vergangenen Frühjahrssession im Eidg. Parlament in Bern hat unsere Nationalrätin Monika Rüegger mehrere Frage direkt an Bundesrat Beat Jans zum Bundesasylzentrum Glaubenberg gestellt. Lesen Sie hier die Fragen und Antworten.

1. Eingereichte Frage von NR Monika Rüegger am 28. Februar 2024:
Bis wann erhalte ich die nach wie vor ausstehende und von BR E. Baume-Schneider am 11.12.23 in Wochenfrist versprochen Antwort über die Höhe der Kosten und Anzahl der
a) Strafverfolgung und
b) der regionalen Einsätze der Kantonspolizei Obwalden und
c) die Anzahl Fälle der Straftaten und
d) die Aufwändungen der Jugendstaatsanstalt und
e) ob der Bund bereit ist die Aufwendung der Sicherheit und Strafverfolgung dem Kanton Obwalden adäquat zu entschädigen, die das Asylzentrum Glaubenberg verursacht?

Schriftliche Beantwortung durch BR Beat Jans am 4. März 2024:
Die Punkte a-d) fallen in die kantonale Zuständigkeit, deshalb hat der Bund keine Angaben dazu.
Zu Punkt e): Der Pauschalbeitrag des Bundes an die Sicherheitskosten bemisst sich gemäss Art. 41 AsylV 2 nach der Grösse der Unterkünfte des Bundes. Der Jahresansatz von CHF 113’579.90 wird pro 100 Unterbringungsplätze in Zentren des Bundes ausgerichtet. Mit dem ausgerichteten Pauschalbeitrag sind sämtliche nach Art. 91 Abs. 2ter AsylG vergütbaren Sicherheitskosten der Standortkantone abgegolten. Eine Erhöhung der Sicherheitspauschale ist nicht vorgesehen, weil diese nur einen Beitrag an die Sicherheitskosten und keine Abgeltung der effektiven Sicherheitskosten ist. Mit der Erhöhung der Platzkapazitäten erhöhte sich entsprechend die Sicherheitspauschale, so wie das bspw. 2023 beim BAZ Glaubenberg der Fall war. Die Sicherheitspauschale für den Kanton Obwalden betrug 2023 CHF 583’821. Ohne die temporäre Erhöhung der Platzkapazität im BAZ Glaubenberg würde sich die Pauschale für 2023 auf CHF 367’242 reduzieren.

 

2. Eingereichte Frage von NR Monika Rüegger am 28. Februar 2024:
Der Bundesrat Beat Jans hat an seiner Medienkonferenz am 20. Februar angekündigt, für aussichtslose Asylgesuche das 24 Stunden Schnellverfahren einzuführen.
1. Ab wann wird schweizweit das 24-Std. Schnellverfahren eingeführt?
2. Wie viele Asylsuchende ohne Aussicht auf Asyl sind im BAZ Glaubenberg einquartiert?
3. Ab wann wird das Schnellverfahren im BAZ Glaubenberg eingeführt?
4. Wie viele Migranten sind aktuell im BAZ Glaubenberg mit einem
a) negativen Asylentscheid und
b) Ausschaffungsentscheid?

Schriftliche Beantwortung durch BR Beat Jans am 4. März 2024:
In der Asylregion Zürich wird das Verfahren seit dem 10. November 2023 im Rahmen eines befristeten Pilotprojekts angewandt. Aufgrund der positiven Erfahrungen plant das SEM, das 24-Stundenverfahren im April schweizweit einzuführen. Im BAZ Glaubenberg sind derzeit 220 Personen untergebracht. Davon haben 68 Personen einen negativen Entscheid mit Wegweisung, alle anderen Personen befinden sich noch im Verfahren.

 

Debatte anlässlich der “Ausserordentlichen Session – Schutz der Schweizer Landesgrenzen” vom 14. März 2024:

NR Monika Rüegger: Sie haben gesagt, Illegale müssten weggewiesen werden. Von den Personen mit einem negativen Asyl- und Wegweisungsentscheid tauchen alleine im Kanton Luzern zwei Drittel unter. Haben Sie noch die Kontrolle darüber, wie viele illegale Leute wir hier in der Schweiz haben?

BR Beat Jans: Es ist sehr schwierig, über illegale Machenschaften die Kontrolle zu haben. Das ist generell eine Herausforderung für alle Sicherheitsbehörden. Es wäre falsch, jetzt zu sagen – das hat der Bundesrat klar zum Ausdruck gebracht -, dass die öffentliche Sicherheit heute in ausserordentlicher Weise bedroht sei; das ist nicht der Fall.

 

Für die SVP Obwalden, Marcel Schelbert, Präsident

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