Referendum gegen überregionale Kultureinrichtungen
Pressemeldung vom 4. August 2008
Referendumsbegehren gegen den Kantonsratsbeschluss vom 27. Juni 2008 über den Beitritt zur Vereinbarung über die interkantonale Zusammenarbeit im Bereich überregionaler Kultureinrichtungen
Die SVP Obwalden hat heute ein Referendumsbegehren gegen den Kantonsratsbeschluss vom 27. Juni 2008 über den Beitritt zur Vereinbarung über die interkantonale Zusammenarbeit im Bereich überregionaler Kultureinrichtungen mit 290 gesammelten Unterschriften auf der Staatskanzlei Sarnen deponiert. Die SVP Kantonsratsfraktion hatte schon am 27. Juni 08 anlässlich der Kantonsratssitzung geschlossen gegen diese Vereinbarung gestimmt. Gestützt wurde diese Ablehnung auch einstimmig vom Kantonalvorstand und den Ortsparteien der SVP Obwalden .

Die SVP Obwalden wehrt sich gegen die einseitige Förderung von elitärer Staatskultur wie das Theater Luzern mit Fr. 339.000.- Beiträgen im Gegensatz zum KKL mit Fr. 32.000.-. Die Definition im regierungsrätlichen Bericht unter Punkt 7.7 - das nur Kultureinrichtungen mit einem eigenen professionellen Ensemble besonders gefördert werden - widerspricht unserem Bild von Kulturförderung. Vergleicht man die zwei Kulturinstitutionen miteinander in der öffentlichen Wahrnehmung ist schwer zu verstehen warum das Theater Luzern 10 mal mehr Geld erhalten soll, als das KKL. Hier hätte der Regierungsrat auf ein besseres Beitragsverhältnis achten sollen.
Ein grosser Widerspruch sind die Verdopplung der Kulturausgaben für Obwalden von Fr. 400.000.- jährlich auf neu Fr. 851.000.- ohne erkennbaren Nutzen für die einheimischen Künstler. Diese Vereinbarung enthält auch kein Mitspracherecht, was dem Bundesgesetz über den Finanz- und Lastenausgleich vom 3. Oktober 2003 widerspricht. In diesem Bundesgesetz wird ein gerechter Ausgleich kantonsübergreifender Leistungen bei angemessener Mitsprache und Mitwirkung für die Geberkantone gefordert. Beides ist in der vorliegenden Vereinbarung nicht gegeben. Die Regierung schreibt selber "die Vereinbarung erfüllt die Voraussetzung für eine Beitragsverpflichtung einzelner Kantone durch den Bund gemäss Art. 15 des Gesetzes für einen Finanz- und Lastenausgleich (FiLaG) vermutlich nicht". Wie kommt es, dass der Kanton einer Vereinbarung beitreten möchte, die vermutlich nicht bundesgesetzlichen Vorgaben entspricht?
Die Vereinbarung ist auch ohne Kostenbegrenzung nach oben, da das Festsetzen von starren Grenzen gemäss Regierungsrat systemwidrig sei. Bleibt nur die Frage welchem System diese sonderbare Systemwidrigkeit unterliegt?
Die SVP Obwalden stellt sich mit diesem Referendum nicht gegen die einheimische Kultur. Die SVP hat aufgrund diversen Diskussionen mit einheimischen Kunstschaffenden gemerkt, dass der begründete Unmut gegen diese Vereinbarung auch in diesen Kreisen gross ist. Die vorliegende Vereinbarung hat zu viele Widersprüche und Ungereimtheiten, dass man dies nicht einfach unter dem Begriff "Kultureinrichtungen von überregionaler Bedeutung" ablegen und Begründen kann. Grossen Worten sollten grosse Taten folgen und diese findet der interessierte Bürger in dieser Vereinbarung nicht, ausser das wir ohne wenn und aber jährlich Fr. 451.000.- Steuergelder an Luzern und Zürich überweisen.
Für Rückfragen:
Parteipräsident SVP OW
Albert Sigrist
Natel: 079 311 60 44
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